6.006
Bearbeitungen
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
:Es ist bei dieser Banntaiding geschlossen worden, weilen Sie '''viel Vieh halten und keine eigene Weide haben''' (!) dadurch dann großer Schaden öfters geschehen, dass Ihnen '''Ihre Gnaden ein Viehweide im Traxlgraben wollen auswiegen lassen''', dass Sie doch den jungen Mais und Wald bei Strafe kein Schaden zufügen zu einer Erkenntnis und Recognition (als Anerkennung) sollen Sie jährlich deswegen am St. Bernhards-Fest ein gutes Kalb nach Heiligen Kreuz liefern. | :Es ist bei dieser Banntaiding geschlossen worden, weilen Sie '''viel Vieh halten und keine eigene Weide haben''' (!) dadurch dann großer Schaden öfters geschehen, dass Ihnen '''Ihre Gnaden ein Viehweide im Traxlgraben wollen auswiegen lassen''', dass Sie doch den jungen Mais und Wald bei Strafe kein Schaden zufügen zu einer Erkenntnis und Recognition (als Anerkennung) sollen Sie jährlich deswegen am St. Bernhards-Fest ein gutes Kalb nach Heiligen Kreuz liefern. | ||
* Die Schweine sind in Steinbruch ganz schädlich, daher völlig abzuschaffen, oder in den Ställen zu ernähren. | * Die Schweine sind in Steinbruch ganz schädlich, daher völlig abzuschaffen, oder in den Ställen zu ernähren. | ||
=== Gerichtsverfahren 25. Juni 1701 === | |||
Über die Beschwernisse und Klagen bei gehaltener Banntaiding (Gerichtstag) in [[Kaisersteinbruch|Steinbruch am Leythaberg]]. | |||
* Weil große Ungleichheit in der Viehhaltung allda beobachtet wurde, solle künftighin ein Hausgesessener nicht mehr als 3 Stück Rindvieh halten und diese nicht in die junge Mais getrieben werden, bei Strafe der Herrschaft. | |||
Für die Schwein solle ein Halter (Hirte) zur Verhütung des großen Schadens, so bisher auf den Wiesen geschieht, gehalten, widrigenfalls der Austrieb gänzlichen abgeschafft werdten. | |||
== Weideflächen == | == Weideflächen == |
Bearbeitungen