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Johann von Liechtenstein | Johann von Liechtenstein ist im April 1368 als einer der Bürgen für die Herzöge Albrecht (III.) und [[Leopold III. (Habsburg)|Leopold (III.)]] von Österreich gegenüber dem jüdischen Geldverleiher David Steuss urkundlich erstmals genannt. Am 1. Juli 1368 ist er erstmals als Hofmeister von Herzog Albrecht (III.) genannt, obwohl er zu dieser Zeit noch nicht einmal 30 Jahre alt war und somit etwa ein gutes Jahrzehnt älter als der Herzog Albrecht.<ref name ="Lackner59">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5. S. 59</ref> Er war einer der wichtigsten Räte von Herzog Albrecht (III.) und mehr als 30 Jahre einer von dessen engsten Mitarbeitern. Als solcher war er an vielen politischen Verhandlungen beteiligt, wie die Kanzleivermerke auf den Urkunden des Herzogs belegen. Er war außerdem ein wichtiger Kreditgeber von Herzog Albrecht, der ihm zahlreiche Pfandschaften überließ. 1385 kaufte er eine adlige Herrschaft.<ref name ="günstling">vgl. [https://www.h-net.org/reviews/showpdf.php?id=27859 Der Fall des Günstlings], eingesehen am 6. Mai 2018</ref> | ||
Sein Sturz erfolgte recht überraschend im Jahr 1394, nachdem er sich zuvor bei einem Konflikt zwischen dem Herzog von Österreich (Haus Habsburg) und dem König von Böhmen (Haus Luxemburg) auffallend zurückgehalten hatte. Wenig später wurde bekannt, dass er auch als Rat für [[Wenzel (HRR)|König Wenzel ("''Wenzel dem Faulen''")]] tätig gewesen war und von diesem ein Haus in Kleinseite (heute Teil von [[w:Prag|Prag]]) geschenkt bekommen hatte. Im Februar 1395 wurde Johann von Liechtenstein in [[Gmunden]] gefangen genommen und einige Zeit auf der Burg Bernstein bei [[Kirchdorf]] eingekerkert.<ref name ="günstling"/> Er musste sich, wie auch weitere Verwandte, darunter seine Tochter Katharina und ihre Familie, dem Urteil von Schiedsrichtern<ref group="A">Während sich bei Doblinger ein Verfahren findet, dass durch das Fällen von Schiedssprüchen beendet wurde, wird das Vorgehen gegen den Liechtensteiner in neueren Arbeiten als Prozess bezeichnet, wobei von einem Schauprozess ausgegangen wird.</ref> unterwerfen, ehe er wieder freigelassen wurde.<ref name ="Doblinger86>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee''. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= ''Archiv für österreichische Geschichte''. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906, S. 86</ref> Nach diesem verlor er sämtliche Besitzungen im [[Herzogtum Österreich]].<ref name ="günstling">vgl. [https://www.h-net.org/reviews/showpdf.php?id=27859 Der Fall des Günstlings], eingesehen am 6. Mai 2018</ref> Bei seiner Freilassung aus der Haft am 7. Februar 1395 musste er nicht nur dem Herzog, sondern namentlich auch dessen Kanzler, [[Berthold von Wehingen]] Urfehde schwören.<ref name="lackner344>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365 - 1406). Habilitationsschrift, Wien, 2001. Bd. 2, S. 344</ref> | |||
Dass er auf Befehl des Herzogs ertränkt wurde, gilt in der neueren Forschungen als widerlegt. Die Hintergründe für seinen Sturz, der nach der Überlieferung sehr plötzlich erfolgte, sind allerdings bisher nicht wirklich geklärt.<ref name ="opll102"/> Während in der älteren Forschung der Sturz des Liechtensteiners meistens als eine Folge des Machtkampfes von Herzog Albrecht und König Wenzel, bei dem er zwischen die Fronten geraten war, und somit politisch motiviert wurde, deutet Brigitte Rigele den Sturz ausschließlich als eine Folge des Scheiterns der herzoglichen Finanzpolitik. Dadurch, dass Johann von Liechtenstein alle im Herzogtum Österreich gelegenen Besitzungen aberkannt wurde, konnte sich Herzog Albrecht ihrer Meinung nach finanziell sanieren. Sie zieht dabei eine Parallele zum Sturz des Schenken und Marschalls [[Otto IV. von Maissau|Otto (IV.) von Maissau]] unter [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht (V.) von Österreich]] und zu Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung.<ref name ="Rigele251">vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 251</ref> | Dass er auf Befehl des Herzogs ertränkt wurde, gilt in der neueren Forschungen als widerlegt. Die Hintergründe für seinen Sturz, der nach der Überlieferung sehr plötzlich erfolgte, sind allerdings bisher nicht wirklich geklärt.<ref name ="opll102"/> Während in der älteren Forschung der Sturz des Liechtensteiners meistens als eine Folge des Machtkampfes von Herzog Albrecht und König Wenzel, bei dem er zwischen die Fronten geraten war, und somit politisch motiviert wurde, deutet Brigitte Rigele den Sturz ausschließlich als eine Folge des Scheiterns der herzoglichen Finanzpolitik. Dadurch, dass Johann von Liechtenstein alle im Herzogtum Österreich gelegenen Besitzungen aberkannt wurde, konnte sich Herzog Albrecht ihrer Meinung nach finanziell sanieren. Sie zieht dabei eine Parallele zum Sturz des Schenken und Marschalls [[Otto IV. von Maissau|Otto (IV.) von Maissau]] unter [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht (V.) von Österreich]] und zu Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung.<ref name ="Rigele251">vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 251</ref> |
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