COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Opposition fordert einen Unterauschuss des Budgetausschuss statt eines Beirates zur Kontrolle der Vergabe von Milliarden an COVID-19-Krisenhilfe. Nach tagelanger Diskussion schließt der Finanzminister (ÖVP) dies nicht mehr aus und Beratungen der fünf Klubobleute sollen beginnen.<ref>[https://orf.at/stories/3161937/ Ein „Lackmustest“ für die Koalition] auf ORF vom 16. April 2020 abgerufen am 16. April 2020</ref>
Die Opposition fordert einen Unterauschuss des Budgetausschuss statt eines Beirates zur Kontrolle der Vergabe von Milliarden an COVID-19-Krisenhilfe. Nach tagelanger Diskussion schließt der Finanzminister (ÖVP) dies nicht mehr aus und Beratungen der fünf Klubobleute sollen beginnen.<ref>[https://orf.at/stories/3161937/ Ein „Lackmustest“ für die Koalition] auf ORF vom 16. April 2020 abgerufen am 16. April 2020</ref>


Am 14. Juli 2021 bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Sie würden sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen. Die Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle der COFAG, diese verteile aber aus Steuergeld „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten. Man wolle auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht bei der COFAG vom VfGH prüfen lassen.<ref>[https://orf.at/stories/3221004/ COFAG: Opposition wendet sich an VfGH], Webseite: orf.at vom 14. Juli 2021.</ref> Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Dezember 2021, dass die COFAG weder gegen Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation verstoße (G 233/2021 u.a.).<ref>[https://www.vfgh.gv.at/medien/COFAG.php COVID-19 Finanzierungsagentur ist verfassungskonform], Webseite: vfgh.gv.at vom 21. Dezember 2021.</ref>
Am 14. Juli 2021 bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Sie würden sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen. Die Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle der COFAG, diese verteile aber aus Steuergeld „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten. Man wolle auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht bei der COFAG vom VfGH prüfen lassen.<ref>[https://orf.at/stories/3221004/ COFAG: Opposition wendet sich an VfGH], Webseite: orf.at vom 14. Juli 2021.</ref> Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Dezember 2021, dass die COFAG weder gegen Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation verstoße (G 233/2021 u.a.).<ref>[https://www.vfgh.gv.at/medien/COFAG.php COVID-19 Finanzierungsagentur ist verfassungskonform], Webseite: vfgh.gv.at vom 21. Dezember 2021 (Presseaussendung).</ref><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zu G 233/2021-17 vom 15. Dezember 2021], Webseite: vfgh.gv.at vom 15. Dezember 2021.</ref>


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