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Bereits 1241 gelang es Graf Albert eine vertragliche Vereinigung der Besitzungen der Grafenfamilie von Tirol und der Grafenfamilie von Andechs im Inntal, im Eisacktal und im Pustertal durch die gemeinsame, unteilbare Belehnung mit den dort gelegenen Lehen des [[w:Hochstift Brixen|Hochstiftes Brixen]]. Nach dem Tod seines Schwiegersohnes Otto von Andechs gelangte er so 1248 in den Besitz von dessen Erbe. Nachdem Aussterben der Grafenfamilie von Eppan-Ulten erreichte er 1253, dass ihre Lehen des [[w:Hochstift Trient|Hochstiftes Trient]] ihm und seiner Familie die Lehen übertragen wurden.<ref name ="ndb133">vgl. Neue Deutsche Biographie (NDB), S. 133</ref> | Bereits 1241 gelang es Graf Albert eine vertragliche Vereinigung der Besitzungen der Grafenfamilie von Tirol und der Grafenfamilie von Andechs im Inntal, im Eisacktal und im Pustertal durch die gemeinsame, unteilbare Belehnung mit den dort gelegenen Lehen des [[w:Hochstift Brixen|Hochstiftes Brixen]]. Nach dem Tod seines Schwiegersohnes Otto von Andechs gelangte er so 1248 in den Besitz von dessen Erbe. Nachdem Aussterben der Grafenfamilie von Eppan-Ulten erreichte er 1253, dass ihre Lehen des [[w:Hochstift Trient|Hochstiftes Trient]] ihm und seiner Familie die Lehen übertragen wurden.<ref name ="ndb133">vgl. Neue Deutsche Biographie (NDB), S. 133</ref> | ||
Einen schweren politischer Rückschlag bedeutete für Graf Albert und seinen Schwiegersohn Meinhard die Niederlage bei | Einen schweren politischer Rückschlag bedeutete für Graf Albert und seinen Schwiegersohn Meinhard die Niederlage bei Greifenburg gegen [[w:Philipp von Spanheim|Erzbischof von Salzburg]], bei der Graf Albert zudem in dessen Gefangenschaft geriet. Im [[w:Frieden zu Lieserhofen|Unterwerfungsfrieden von Lieserhofen]] (27. Dezember 1252) musste Meinhard mehrere seiner im heutigen Oberkärnten gelegenen Besitzungen an den Erzbischof beziehungsweise den [[w:Bernhard von Spanheim|Herzog von Kärnten]] abtreten. Alberts Ehefrau Uta hatte auf die Burg Virgen und ihre Ansprüche auf Mittersill zu verzichten. Neben einer hohen Bußgeldzahlung musste sich Albert für seine Freilassung außerdem zu einer hohen Lösegeldzahlung verpflichten und als Sicherheit für diese seine beiden noch unmündigen Enkel dem Erzbischof als Geiseln überlassen. Das Ende ihrer mehrjährigen Geiselhaft sollte er nicht mehr erleben.<ref name ="Jedelhauser286f.">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 286f.</ref> | ||
Nach dem Tod des Grafen Ulrich von Ulten beerbte Graf Albert diesen. Er wurde gemeinsam mit seiner Tochter Adelheid und ihren Söhnen Meinhard und Albert im Juli 1253 von [[Konrad IV. (HRR)|König Konrad IV.]] mit jenen Besitzungen belehnt, welche Reichslehen waren. Die Lehen des Hochstiftes Trient, welche der Graf von Ulten besessen hatte, wurden am 15. Juli 1253 Graf Albert zusammen mit seiner Ehefrau Uta und seinen Töchtern Adelheid und Elisabeth von Bischof Egno von Trient verliehen.<ref name ="Jedelhauser287">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 287</ref> | Nach dem Tod des Grafen Ulrich von Ulten beerbte Graf Albert diesen. Er wurde gemeinsam mit seiner Tochter Adelheid und ihren Söhnen Meinhard und Albert im Juli 1253 von [[Konrad IV. (HRR)|König Konrad IV.]] mit jenen Besitzungen belehnt, welche Reichslehen waren. Die Lehen des Hochstiftes Trient, welche der Graf von Ulten besessen hatte, wurden am 15. Juli 1253 Graf Albert zusammen mit seiner Ehefrau Uta und seinen Töchtern Adelheid und Elisabeth von Bischof Egno von Trient verliehen.<ref name ="Jedelhauser287">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 287</ref> |
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