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== Das Erbe des Grafen Albert von Tirol == | == Das Erbe des Grafen Albert von Tirol == | ||
Nach dem Tod seines Schwiegervaters schlossen Gebhard und Elisabeth am 10. November 1254 in [[w:Meran|Meran]] mit Adelheid und Meinhard | Nach dem Tod seines Schwiegervaters schlossen Gebhard und Elisabeth am 10. November 1254 in [[w:Meran|Meran]] mit Adelheid und ihrem Ehemann Meinhard einen Vertrag, in dem das Erbe geteilt wurde.<ref name ="kobler493">vgl. Michael Kobler: ''Rechtsgeschichtliche Bemerkungen zur Meraner Teilungsurkunde'', 1974, S. 493</ref> Gebhard und Elisabeth erhielten die Tiroler Besitzungen im Inntal mit der Stadt Innsbruck und das [[w:Wipptal|Wipptal]] bis [[w:Sterzing|Sterzing]] (Gegend um den [[w:Brenner|Brenner]]). Meinhard und Adelheid erhielten den südlichen Teil der Tiroler Besitzungen mit dem Inntal bis [[Landeck (Tirol)|Landeck]] (darunter die Grafschaft im Pustertal und die Vogtei über das Freisinger Gebiet zu [[w:Innichen|Innichen]]) und in [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Friaul|Friaul]]. Die Holzbrücke bei [[Oberau]] südlich von Sterzing wurde als Grenze festgelegt. Die Vogtei über das [[w:Stift Brixen|Hochstift Brixen]] sollte von Schiedsrichtern vergeben werden, wobei zumindest ein Teil an Gebhard und Elisabeth fallen sollte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum (Historiker)|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Klagenfurt: Kitab, 2000, ISBN 3-902005-04-1, S. 50</ref> | ||
Dieser Teilungsvertrag wurde nach Elisabeths Tod hinfällig beziehungsweise von ihrem Neffen Meinhard (II.) nicht mehr anerkannt. Am 5. Jänner 1263 wurde in Sterzing ein Vergleich zwischen Gebhard, Meinhard und dessen Bruder Albert geschlossen, den Herzog Ludwig (II.) von Baiern ("''Ludwig der Strenge''"), der als Herzog von [[w:Bayern|Baiern]] eine Oberhoheit über die Grafschaft Tirol beanspruchte und außerdem der Schwager von Gebhard und Meinhard war, vermittelt hatte.<ref name ="baum59"/> Der Großteil des Erbes von Elisabeth, so der wichtige Übergang über den Brenner, ging dabei an die Grafen Meinhard und Albert. Graf Gebhard behielt die Burgen Schlossberg<ref group="A">Die [[w:Burg Schlossberg (Seefeld in Tirol)|Feste Schlossberg]] befand sich auf dem Areal der heutigen Gemeinde [[Seefeld in Tirol|Seefeld]]. Sie ist nicht mehr erhalten.</ref>, [[Burgruine Fragenstein|Fragenstein]] und [[Burgruine Rottenburg|Rottenburg]] sowie die Burg und die Saline von [[Thaur]] mit Zubehör und Rechten aus diesen Besitzungen rechts und links des Inns. Der Schiedsspruch von Herzog Ludwig betonte ausdrücklich, dass sich die Grafen und ihre Nachfahren nur gegenseitig beerben und nur aneinander verkaufen sollten. Eine künftige "Entfremdung" der Tiroler Güter und Rechte von Gebharts Familie war damit ausgeschlossen. Der Schiedsspruch bezog sich ausdrücklich nicht nur auf ihn, sondern auch auf seine Kinder aus seiner zweiten Ehe.<ref>vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 302f. und S. 304f.</ref> Als [[w:Hartmann von Dillingen|Bischof Hartmann von Augsburg]] († 1285) im Juni 1263 den Brüdern Meinhard und Albert jene Lehen seines Hochstiftes, welche Graf Albert besessen hatte, belehnte er jedoch unter Beachtung dieses neuen Vertrages jene Lehen, welche im Inntal lagen, dem Grafen Gebhard. In der Belehnungsurkunde vom 19. Juni 1263 werden allerdings dessen Kinder nicht ausdrücklich genannt.<ref>vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 303 und S. 304f.</ref> | Dieser Teilungsvertrag wurde nach Elisabeths Tod hinfällig beziehungsweise von ihrem Neffen [[Meinhard II.|Meinhard (II.)]] nicht mehr anerkannt. Am 5. Jänner 1263 wurde in Sterzing ein Vergleich zwischen Gebhard, Meinhard und dessen Bruder Albert geschlossen, den Herzog Ludwig (II.) von Baiern ("''Ludwig der Strenge''"), der als Herzog von [[w:Bayern|Baiern]] eine Oberhoheit über die Grafschaft Tirol beanspruchte und außerdem der Schwager von Gebhard und Meinhard war, vermittelt hatte.<ref name ="baum59"/> Der Großteil des Erbes von Elisabeth, so der wichtige Übergang über den Brenner, ging dabei an die Grafen Meinhard und Albert. Graf Gebhard behielt die Burgen Schlossberg<ref group="A">Die [[w:Burg Schlossberg (Seefeld in Tirol)|Feste Schlossberg]] befand sich auf dem Areal der heutigen Gemeinde [[Seefeld in Tirol|Seefeld]]. Sie ist nicht mehr erhalten.</ref>, [[Burgruine Fragenstein|Fragenstein]] und [[Burgruine Rottenburg|Rottenburg]] sowie die Burg und die Saline von [[Thaur]] mit Zubehör und Rechten aus diesen Besitzungen rechts und links des Inns. Der Schiedsspruch von Herzog Ludwig betonte ausdrücklich, dass sich die Grafen und ihre Nachfahren nur gegenseitig beerben und nur aneinander verkaufen sollten. Eine künftige "Entfremdung" der Tiroler Güter und Rechte von Gebharts Familie war damit ausgeschlossen. Der Schiedsspruch bezog sich ausdrücklich nicht nur auf ihn, sondern auch auf seine Kinder aus seiner zweiten Ehe.<ref>vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 302f. und S. 304f.</ref> Als [[w:Hartmann von Dillingen|Bischof Hartmann von Augsburg]] († 1285) im Juni 1263 den Brüdern Meinhard und Albert jene Lehen seines Hochstiftes, welche Graf Albert besessen hatte, belehnte er jedoch unter Beachtung dieses neuen Vertrages jene Lehen, welche im Inntal lagen, dem Grafen Gebhard. In der Belehnungsurkunde vom 19. Juni 1263 werden allerdings dessen Kinder nicht ausdrücklich genannt.<ref>vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 303 und S. 304f.</ref> | ||
Im Februar 1267 schloss Graf Gebhard mit Graf Meinhard auf Schloss Thaur außerdem einen Bündnisvertrag.<ref name ="Jedelhauser303">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 303</ref> In die besonders wichtigen Teilungsverträgen zwischen den Brüdern Meinhard und Albert vom 2. März 1271 wurde Graf Gebhard nicht mehr einbezogen.<ref name ="Jedelhauser304">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 304</ref> | Im Februar 1267 schloss Graf Gebhard mit Graf Meinhard auf Schloss Thaur außerdem einen Bündnisvertrag.<ref name ="Jedelhauser303">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 303</ref> In die besonders wichtigen Teilungsverträgen zwischen den Brüdern Meinhard und Albert vom 2. März 1271 wurde Graf Gebhard nicht mehr einbezogen.<ref name ="Jedelhauser304">vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth'', 2020, S. 304</ref> |
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