Chronologie der Corona-Krise in Österreich/November 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, über einen Antrag auf Aufhebung der §§ 1 und 7 der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu entscheiden (V 31/2021-7). Dies ist nach Artikel 139 Abs. 1 Z 3 B-VG möglich, wenn der Verfassungsgerichtshof der Ansicht ist, dass ein solcher Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.<ref name=PresseVfGH /><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss_V_31_2021_vom_30._November_2021.pdf Beschluss V 31/2021-7], Webseite: vfgh.gv.at vom 30. November 2021.</ref>
* Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, über einen Antrag auf Aufhebung der §§ 1 und 7 der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu entscheiden (V 31/2021-7). Dies ist nach Artikel 139 Abs. 1 Z 3 B-VG möglich, wenn der Verfassungsgerichtshof der Ansicht ist, dass ein solcher Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.<ref name=PresseVfGH /><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss_V_31_2021_vom_30._November_2021.pdf Beschluss V 31/2021-7], Webseite: vfgh.gv.at vom 30. November 2021.</ref>
* Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, über einen Antrag auf Aufhebung der § 1, § 5 Abs. 1 Z 1 und § 5 Abs. 6 Z 2 der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu entscheiden (V 47/2021-7). Dies ist nach Artikel 139 Abs. 1 Z 3 B-VG möglich, wenn der Verfassungsgerichtshof der Ansicht ist, dass ein solcher Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.<ref name=PresseVfGH /><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss_V_47_2021_vom_30._November_2021.pdf Beschluss V 47/2021-7], Webseite: vfgh.gv.at vom 30. November 2021.</ref>
* Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, über einen Antrag auf Aufhebung der § 1, § 5 Abs. 1 Z 1 und § 5 Abs. 6 Z 2 der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu entscheiden (V 47/2021-7). Dies ist nach Artikel 139 Abs. 1 Z 3 B-VG möglich, wenn der Verfassungsgerichtshof der Ansicht ist, dass ein solcher Antrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.<ref name=PresseVfGH /><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Beschluss_V_47_2021_vom_30._November_2021.pdf Beschluss V 47/2021-7], Webseite: vfgh.gv.at vom 30. November 2021.</ref>
* Bis heute wurden in Deutschland in der Nebenwirkungsdatenbank des Paul-Ehrlich-Instituts insgesamt 196.974 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach COVID-19-Impfung in Deutschland registriert. Davon entfielen rund 58 % (113.792 Meldungen) auf den Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoff und rund 24 % (46.325 Meldungen) auf den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca<ref>[https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021], Webseite: pei.de  vom 23. Dezember 2021, S. 8.</ref> Bei den gemeldeten 196.974 Fällen kam es schlussendlich zu rund 1330 Todesfällen und bei 54.660 Menschen zu bleibenden Schäden. Bei 83.773 (42,53 %) der untersuchten Fälle konnte (noch) nicht festgestellt werden, welche Impfschäden bleiben werden.<ref>[https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021], Webseite: pei.de  vom 23. Dezember 2021, S. 9.</ref>
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