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=== Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | === Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | ||
Kaiser Leopold I. bestätigte 1703 die 29 Artikel der Handwerksordnung der Fleischhackermeister, sowie der Fleischhacker-Knechte und Buben für [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden am See]] und [[w:Kaisersteinbruch|Kaisersteinbruch]] . Als [[Kaisersteinbruch|Steinbrucher]] Meister wurde Valentin Paumann genannt. | Kaiser [[w:Leopold I. (HRR)|Leopold I.]] bestätigte 1703 die 29 Artikel der Handwerksordnung der Fleischhackermeister, sowie der Fleischhacker-Knechte und Buben für [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden am See]] und [[w:Kaisersteinbruch|Kaisersteinbruch]] . Als [[Kaisersteinbruch|Steinbrucher]] Meister wurde Valentin Paumann genannt. | ||
...dass er bei einem Meister ein Jahr lang in dieser Fleischhacker Zunft gedient und sich ehrlich und wohl verhalten habe, auch so er nach diesem Jahr sich zu verehelichen verlangt, solle er eine ehrliche tugendsame Jungfer, oder Witwe, zur Ehe nehmen. Ein Meistersohn aber ist nicht schuldig, ermelten Jahresdienst, wie andere, zu verrichten. So solle auch ein Jeder, welcher verlangt Meister zu werden, ein ehrliches Meisterstück zu machen verbunden | ...dass er bei einem Meister ein Jahr lang in dieser Fleischhacker Zunft gedient und sich ehrlich und wohl verhalten habe, auch so er nach diesem Jahr sich zu verehelichen verlangt, solle er eine ehrliche tugendsame Jungfer, oder Witwe, zur Ehe nehmen. Ein Meistersohn aber ist nicht schuldig, ermelten Jahresdienst, wie andere, zu verrichten. So solle auch ein Jeder, welcher verlangt Meister zu werden, ein ehrliches Meisterstück zu machen verbunden | ||
sein. Er soll damit anzeigen, ob er dem Handwerk vorstehen kann, und wissen möge, wie er seinen Ochsen schätzen und sauber aufarbeiten könne: | sein. Er soll damit anzeigen, ob er dem Handwerk vorstehen kann, und wissen möge, wie er seinen Ochsen schätzen und sauber aufarbeiten könne: | ||
Solle Gott zu Ehren eine Fahne, worauf des Handwerks Patron, der Hl. Johannes der Täufer auf einer, auf der andern Seite das Bild von Maria, als Patronin des [[w:Königreich Ungarn|Königreichs Hungarn]], neben des Handwerkszeichen sein solle, aufgerichtet werden..... | Solle Gott zu Ehren eine Fahne, worauf des Handwerks Patron, der Hl. Johannes der Täufer auf einer, auf der andern Seite das Bild von Maria, als Patronin des [[w:Königreich Ungarn|Königreichs Hungarn]], neben des Handwerkszeichen sein solle, aufgerichtet werden..... | ||
Mag ein jeglicher Meister einem Lehrbuben das Handwerk auf drei Jahr lehren, soll er seinen Geburtsbrief vorzeigen, und sich mit ehrlichen zwei Männern zu 32 fl, dass er diese drei Jahr auslernen wolle, verbürgen, ... ingleichen bei dem Lossprechen ebensoviel zu erlegen. Der Lehrjung erhielt nach diesen drei Jahren ein Lehrkleid, er war seinem Meister noch ein Jahr lang um einen billigen Lohn zu dienen verbunden, ... | |||
Es solle jedem Meister der ehrsamen Fleischhacker-Zunft in der Löbl. Wieselburger Gespanschaft wohnhaften oder künftig sich einverleibenden Meister freistehen, sich nach seinem eigenen Gutachten, allwo es gefällig und bequem zu sein vorkommt, einverleiben zu lassen. | |||
Es solle | |||
(Stadtarchiv Mosonmagyaróvar) | (Stadtarchiv Mosonmagyaróvar) | ||
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