Pilgrim IV. von Puchheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Pilgrim (VI.) von Puchheim folgte Johann von Liechtenstein als Hofmeister des Herzogs nach, erlangte allerdings nie dessen dominierende Machtposition. Erstmals am 29. November 1394 als herzoglicher Hofmeister genannt, blieb er bis zum Tod des Herzogs im August 1395 in dieser Position.<ref name ="Lackner67">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5. S. 67</ref> Später war er auch der Hofmeister von [[Albrecht IV. (Österreich)|Herzog Albrecht IV. von Österreich]] ("''Albrecht dem Geduldigen''"). Dieser dieser 1398 ins Heilige Land reiste, stellte er Pilgrim (VI.) an die Spitze jenes Kollegiums, welches er zum Schutz von seiner Ehefrau [[Johanna Sophie von Bayern-Holland|Johanna]] und seinem Cousin [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] sowie zur Verwaltung seiner landesfürstlichen Einkünfte eingesetzt hatte.<ref name ="Tepperberg63">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 63</ref>  
Pilgrim (VI.) von Puchheim folgte Johann von Liechtenstein als Hofmeister des Herzogs nach, erlangte allerdings nie dessen dominierende Machtposition. Erstmals am 29. November 1394 als herzoglicher Hofmeister genannt, blieb er bis zum Tod des Herzogs im August 1395 in dieser Position.<ref name ="Lackner67">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5. S. 67</ref> Später war er auch der Hofmeister von [[Albrecht IV. (Österreich)|Herzog Albrecht IV. von Österreich]] ("''Albrecht dem Geduldigen''"). Dieser dieser 1398 ins Heilige Land reiste, stellte er Pilgrim (VI.) an die Spitze jenes Kollegiums, welches er zum Schutz von seiner Ehefrau [[Johanna Sophie von Bayern-Holland|Johanna]] und seinem Cousin [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] sowie zur Verwaltung seiner landesfürstlichen Einkünfte eingesetzt hatte.<ref name ="Tepperberg63">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 63</ref>  


Nach dem Auslaufen eines Waffenstillstandes, der bis zum 20. Februar 1397 gegolten hatte, kam es an der böhmisch-mährischen Grenze des Herzogtums Österreich zu besonders schweren Fehde mit dem böhmischen und mährischen Adel, in welche auch die Familie der Puchheimer verwickelt war. Nachdem die [[w:Neuhaus (Adelsgeschlecht)|Adelsfamilie von Neuhaus]] [[Weikertsschlag]], wo die Puchheimer begütert waren, und die Herrschaft [[Drosendorf]] eingenommen hatte, konnte diese wenig später rückerobert werden. Der Versuch, die Fehde im Herbst 1399 durch mehrere Schiedssprüche zu beenden, für die eine Reihe bedeutender Gefolgsleute der [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] zuständig war, hatte zur Folge, dass Pilgrim (VI.) und seine Halbbrüder [[Albero VII. von Puchheim|Albrecht]] und [[Georg I. von Puchheim|Jörg]] sowie Hermann von Neuhaus und seine Familie zur Einstellung der Kampfhandlungen aufgefordert wurden. Ulrich von Neuhaus, der während der Fehde in die Gefangenschaft der Puchheimer geraten war, sollte freigelassen werden, nachdem er und weitere Gefangene Urfehde geleistet hatten. Zudem wurden die Familie von Neuhaus aufgefordert, einen Schuldbrief, den die Puchheimer besaßen, inerhalb der nächsten zwei Wochen einzulösen. Außerdem wurden beide Familien verpflichtet, der anderen Seite Schadenersatz und Wiedergutmachung zu leisten.<ref name ="Tepperberg64"/>
Nach dem Auslaufen eines Waffenstillstandes, der bis zum 20. Februar 1397 gegolten hatte, kam es an der böhmisch-mährischen Grenze des Herzogtums Österreich zu einer besonders schweren Fehde mit dem böhmischen und mährischen Adel, in welche auch die Familie der Puchheimer verwickelt war. Nachdem die [[w:Neuhaus (Adelsgeschlecht)|Adelsfamilie von Neuhaus]] [[Weikertsschlag]], wo die Puchheimer begütert waren, und die Herrschaft [[Drosendorf]] eingenommen hatte, konnte diese wenig später rückerobert werden. Der Versuch, die Fehde im Herbst 1399 durch mehrere Schiedssprüche zu beenden, für die eine Reihe bedeutender Gefolgsleute der [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] zuständig war, hatte zur Folge, dass Pilgrim (VI.) und seine Halbbrüder [[Albero VII. von Puchheim|Albrecht]] und [[Georg I. von Puchheim|Jörg]] sowie Hermann von Neuhaus und seine Familie zur Einstellung der Kampfhandlungen aufgefordert wurden. Ulrich von Neuhaus, der während der Fehde in die Gefangenschaft der Puchheimer geraten war, sollte freigelassen werden, nachdem er und weitere Gefangene Urfehde geleistet hatten. Zudem wurden die Familie von Neuhaus aufgefordert, einen Schuldbrief, den die Puchheimer besaßen, inerhalb der nächsten zwei Wochen einzulösen. Außerdem wurden beide Familien verpflichtet, der anderen Seite Schadenersatz und Wiedergutmachung zu leisten.<ref name ="Tepperberg64"/>


Am 10. Oktober 1401 wird Pilgrim (VI.) von Puchheim letztmals genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.<ref name ="Tepperberg64"/>
Am 10. Oktober 1401 wird Pilgrim (VI.) von Puchheim letztmals genannt. Er dürfte im folgenden Jahr verstorben sein.<ref name ="Tepperberg64"/>
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