5.985
Bearbeitungen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
== Freiheiten und Privilegien der Fleischermeister im Bezirk Neusiedl am See 1703 == | == Freiheiten und Privilegien der Fleischermeister im Bezirk Neusiedl am See 1703 == | ||
=== Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | === Handwerksordnung für Neusiedl am See, Weiden, Jois, Winden und Kaisersteinbruch === | ||
[[Datei:Flag of the Arad Butchers' Guild, 1850.svg|mini|hochkant:2|Zunftfahne 1850 Ehrsame Fleischhauer Zunft- Ochs mit der Hl. Krone von Ungarn]] | [[Datei:Flag of the Arad Butchers' Guild, 1850.svg|mini|hochkant:2|Zunftfahne 1850 von [[w:Arad (Rumänien)|Arad]] Ehrsame Fleischhauer Zunft- Ochs mit der Hl. Krone von Ungarn]] | ||
Kaiser [[w:Leopold I. (HRR)|Leopold I.]] bestätigte 1703 die 29 Artikel der Handwerksordnung der Fleischhackermeister, sowie der Fleischhacker-Knechte und Buben für [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden am See]] und [[w:Kaisersteinbruch|Kaisersteinbruch]] . Als [[Kaisersteinbruch|Steinbrucher]] Meister wurde Valentin Paumann genannt. | Kaiser [[w:Leopold I. (HRR)|Leopold I.]] bestätigte 1703 die 29 Artikel der Handwerksordnung der Fleischhackermeister, sowie der Fleischhacker-Knechte und Buben für [[Neusiedl am See]], [[Weiden]], [[Jois]], [[Winden am See]] und [[w:Kaisersteinbruch|Kaisersteinbruch]] . Als [[Kaisersteinbruch|Steinbrucher]] Meister wurde Valentin Paumann genannt. | ||
...dass er bei einem Meister ein Jahr lang in dieser Fleischhacker Zunft gedient und sich ehrlich und wohl verhalten habe, auch so er nach diesem Jahr sich zu verehelichen verlangt, solle er eine ehrliche tugendsame Jungfer, oder Witwe, zur Ehe nehmen. Ein Meistersohn aber ist nicht schuldig, ermelten Jahresdienst, wie andere, zu verrichten. So solle auch ein Jeder, welcher verlangt Meister zu werden, ein ehrliches Meisterstück zu machen verbunden | ...dass er bei einem Meister ein Jahr lang in dieser Fleischhacker Zunft gedient und sich ehrlich und wohl verhalten habe, auch so er nach diesem Jahr sich zu verehelichen verlangt, solle er eine ehrliche tugendsame Jungfer, oder Witwe, zur Ehe nehmen. Ein Meistersohn aber ist nicht schuldig, ermelten Jahresdienst, wie andere, zu verrichten. So solle auch ein Jeder, welcher verlangt Meister zu werden, ein ehrliches Meisterstück zu machen verbunden |
Bearbeitungen