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Matthias von Liechtenstein wurde nach dem Tod seines Onkels Georg von Liechtenstein († im Frühjahr 1393), der viele Jahre das Amt des Kammermeisters unter Herzog Albrecht (III.) ausgeübt hatte, dessen Nachfolger als herzoglicher Kammermeister. In diesem Amt erstmals am 4. Juli 1493 bezeugt, übte er dieses bis zum Sturz seines Onkels Hans von Liechtenstein im Herbst 1394 aus.<ref name ="Lackner95m312"/> | Matthias von Liechtenstein wurde nach dem Tod seines Onkels Georg von Liechtenstein († im Frühjahr 1393), der viele Jahre das Amt des Kammermeisters unter Herzog Albrecht (III.) ausgeübt hatte, dessen Nachfolger als herzoglicher Kammermeister. In diesem Amt erstmals am 4. Juli 1493 bezeugt, übte er dieses bis zum Sturz seines Onkels Hans von Liechtenstein im Herbst 1394 aus und wurde dann abgesetzt.<ref name ="Lackner95m312"/> Als einziges Familienmitglied gelang es ihm, sich durch Flucht ins [[w:Königreich Böhmen|böhmische Königreich]] der Gefangennahme zu entziehen. Am 9. Dezember 1394 schloss er in [[w:Budweis|Budweis]] mit [[Wenzel (HRR)|König Wenzel]], Herzog Stephan von Bayern-Ingolstadt und anderen einflussreichen Reichsfürsten einen Schutz- und Bündnisvertrag. Dadurch bekam der Konflikt zwischen Herzog Albrecht (III.) von Österreich und dem Haus kliechtenstein eine reichs- und territorialpolitische Dimension, welche aber letztlich wirkungslos blieb und am Schicksal der übrigen Familienmitglieder nichts ändern konnte. Im Februar 1395 unterwarf sich Matthias von Liechtenstein wie diese dem Spruch des vom Herzog gelenkten Schiedsgerichtes.<ref name ="Lackner95">vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2002, S. 95</ref> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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