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== Herrschaften - Überblick == | == Herrschaften - Überblick == | ||
[[File:Wilhelm Habs.jpg|thumb|Siegel des Herzog Wilhelm von Österreich]] | [[File:Wilhelm Habs.jpg|thumb|Siegel des Herzog Wilhelm von Österreich]] | ||
* 1886 verzichtete Wilhelm nach dem Tod seines Vaters für sich und seine Brüder zunächst auf die Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum | * 1886 verzichtete Wilhelm nach dem Tod seines Vaters für sich und seine Brüder zunächst auf die Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Steier|Steier]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] ("Innerösterreich") zugunsten von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] beziehungsweise auf Beteiligung an dieser Herrschaft. Erst nach dessen Tod herrschte er seit 1395 über diese drei Herzogtümer und die dazu gehörigen Herrschaften. | ||
* Außerdem führten er und sein Cousin Albrecht (IV.) seit 1395 eine gemeinsame Herrschaft über das [[Herzogtum Österreich]] ("Donauösterreich") | * Außerdem führten er und sein Cousin Albrecht (IV.) seit 1395 eine gemeinsame Herrschaft über das [[Herzogtum Österreich]] ("Donauösterreich"). 1404-1406 übte Wilhelm als Vormund für den [[Albrecht II. (HRR)|gleichnamigen Sohn des Cousins]] dort ebenfalls die alleinige Herrschaft aus. | ||
* Die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihm, seinem Bruder Leopold (IV.) und seinem Cousin Albrecht (IV.) wurden in den Verträgen von [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395) und [[Vertrag von Wien (1396)|Wien]]" (1396) unter Vermittlung der Landstände geregelt. In den Jahren darauf dürfte es dennoch mehrmals zu Konflikten gekommen sein.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 2004, S 148f.</ref> | * Die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihm, seinem Bruder Leopold (IV.) und seinem Cousin Albrecht (IV.) wurden in den Verträgen von [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395) und [[Vertrag von Wien (1396)|Wien]]" (1396) unter Vermittlung der Landstände geregelt. In den Jahren darauf dürfte es dennoch mehrmals zu Konflikten gekommen sein.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 2004, S 148f.</ref> | ||
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