Heidenreich von Maissau: Unterschied zwischen den Versionen

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Heidenreich von Maissau wird erstmals 1337 in einer Urkunde seines Vaters genannt.<ref name ="gedächtnis"/> Nach dessen Tod teilten er und sein Bruder Ulrich († um 1380) 1366 das väterliche Erbe. Nach dem Tod Ulrichs dürfte dessen Anteil wieder an ihn zurückgefallen sein, ebenso dürfte Heidenreich auch seinen anderen Bruder Hans, für den keine Kinder belegt sind, beerbt haben.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 203f.</ref> Nach dem Tod seines Schwagers Leutold (III.) von Kuenring(-Dürnstein) († 1355) kamen dessen Güter, darunter die [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste Dürnstein]], über seine Ehefrau Anna in seinen Besitz.<ref name ="gedächtnis"/> Durch Kauf erwarb er außerdem das prestigeträchtige, wenn gleich nur mehr repräsentative Amt des Obersten Schenken, das zuvor sein Schwiegervater und sein Schwager besessen hatten.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> 1356 [[w:Lehen|belehnte]] ihn [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("''Albrecht den Lahmen''" oder "''Albrecht den Weisen''")]] als Landesfürst des Herzogtums Österreich mit diesem. Außerdem erhielt er das Recht, dieses Amt innerhalb seiner Familie weitervererben zu dürfen, wenn er ohne Nachkommen sterben sollte. Die guten Beziehungen, die Heidenreich zu Herzog Albrecht besaß, konnte er nach dessen Tod auch unter dessen Nachfolgern, den Herzögen [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf (IV.) ("''Rudolf dem Stifter''")]] und dessen Bruder [[Albrecht III. (Österreich)|Albrecht (III.) ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] von [[Habsburger|Österreich]], halten. Unter ihrer Herrschaft ist er zum Beispiel als einer der Zeugen des [[w:Brünner Erbvertrag|Brünner Erbvertrages]] (1364) und des [[w:Frieden von Schärding|Friedens von Schärding]] (1369) belegt.<ref name ="gedächtnis"/>  
Heidenreich von Maissau wird erstmals 1337 in einer Urkunde seines Vaters genannt.<ref name ="gedächtnis"/> Nach dessen Tod teilten er und sein Bruder Ulrich († um 1380) 1366 das väterliche Erbe. Nach dem Tod Ulrichs dürfte dessen Anteil wieder an ihn zurückgefallen sein, ebenso dürfte Heidenreich auch seinen anderen Bruder Hans, für den keine Kinder belegt sind, beerbt haben.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 203f.</ref> Nach dem Tod seines Schwagers Leutold (III.) von Kuenring(-Dürnstein) († 1355) kamen dessen Güter, darunter die [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste Dürnstein]], über seine Ehefrau Anna in seinen Besitz.<ref name ="gedächtnis"/> Durch Kauf erwarb er außerdem das prestigeträchtige, wenn gleich nur mehr repräsentative Amt des Obersten Schenken, das zuvor sein Schwiegervater und sein Schwager besessen hatten.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> 1356 [[w:Lehen|belehnte]] ihn [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("''Albrecht den Lahmen''" oder "''Albrecht den Weisen''")]] als Landesfürst des Herzogtums Österreich mit diesem. Außerdem erhielt er das Recht, dieses Amt innerhalb seiner Familie weitervererben zu dürfen, wenn er ohne Nachkommen sterben sollte. Die guten Beziehungen, die Heidenreich zu Herzog Albrecht besaß, konnte er nach dessen Tod auch unter dessen Nachfolgern, den Herzögen [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf (IV.) ("''Rudolf dem Stifter''")]] und dessen Bruder [[Albrecht III. (Österreich)|Albrecht (III.) ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] von [[Habsburger|Österreich]], halten. Unter ihrer Herrschaft ist er zum Beispiel als einer der Zeugen des [[w:Brünner Erbvertrag|Brünner Erbvertrages]] (1364) und des [[w:Frieden von Schärding|Friedens von Schärding]] (1369) belegt.<ref name ="gedächtnis"/>  


1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Da zwischen 1375 und 1378 sein Cousin Wernhard als Landmarschall eingesetzt war, blieb dieses Amt in der Familie. Das Amt des Landmarschall war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> In seiner Funktion als Landmarschall wirkte Heidenreich besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die späteren Trägern der ständischen Macht. Er war für die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 218 und S. 240</ref>
1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Da zwischen 1375 und 1378 sein Onkel [[Wernhard I. von Maissau|Wernhard von Maissau|Wernhard]] als Landmarschall eingesetzt war, blieb dieses Amt in der Familie. Das Amt des Landmarschall war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> In seiner Funktion als Landmarschall wirkte Heidenreich besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die späteren Trägern der ständischen Macht. Er war für die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 218 und S. 240</ref>


== Vermögensverhältnisse ==
== Vermögensverhältnisse ==
48.827

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