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Burggraf Friedrich (V.) von Nürnberg war im Besitz des "Brandenburger Lehens" und einiger weiterer Herrschaften, darunter der [[Schloss Wolkersdorf|Burg Wolkersdorf]] (heute Teil der Gemeinde [[Wolkersdorf]]), die damals zum Herzogtum Österreich gehörten oder auf dessen Terrain lagen. Er ließ diese gewöhnlich durch Adlige, meist Angehörige des Landadels im Herzogtum, verwalten oder vergab sie als Lehen an diese. Obgleich [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] ihm 1362 für seine Besitzungen im Herzogtum Österreich ausdrücklich die Lehnsunabhängigkeit von den dortigen Landesfürsten bestätigte, sind keine entscheidenden Konflikte mit diesen während seiner Herrschaft belegt.<ref>vgl. [[w:Theodor Hirsch|Theodor Hirsch]]: ''Friedrich V., Burggraf von Nürnberg''. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Duncker & Humblot, Leipzig, 1877, Band 7, S. 373–375 [https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Friedrich_V._(Burggraf_von_Nürnberg) digital]</ref> In den Jahren 1394/95 unterhielt der Burggraf jedenfalls gute Beziehungen zum Hof seines Schwiegersohnes. Dort wirkte er am Sturz von dessen Hofmeister [[Johann von Liechtenstein|Hans von Liechtenstein]] († 1397) mit. Burggraf Friedrich gehörte auch zu jenen Personen, die im August 1395 das Testament seines Schwiegersohnes bezeugten. In diesem Zusammenhang scheint er als dessen Rat auf.<ref name ="Lackner133>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5S. 107</ref> | Burggraf Friedrich (V.) von Nürnberg war im Besitz des "Brandenburger Lehens" und einiger weiterer Herrschaften, darunter der [[Schloss Wolkersdorf|Burg Wolkersdorf]] (heute Teil der Gemeinde [[Wolkersdorf]]), die damals zum Herzogtum Österreich gehörten oder auf dessen Terrain lagen. Er ließ diese gewöhnlich durch Adlige, meist Angehörige des Landadels im Herzogtum, verwalten oder vergab sie als Lehen an diese. Obgleich [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] ihm 1362 für seine Besitzungen im Herzogtum Österreich ausdrücklich die Lehnsunabhängigkeit von den dortigen Landesfürsten bestätigte, sind keine entscheidenden Konflikte mit diesen während seiner Herrschaft belegt.<ref>vgl. [[w:Theodor Hirsch|Theodor Hirsch]]: ''Friedrich V., Burggraf von Nürnberg''. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Duncker & Humblot, Leipzig, 1877, Band 7, S. 373–375 [https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Friedrich_V._(Burggraf_von_Nürnberg) digital]</ref> In den Jahren 1394/95 unterhielt der Burggraf jedenfalls gute Beziehungen zum Hof seines Schwiegersohnes. Dort wirkte er am Sturz von dessen Hofmeister [[Johann von Liechtenstein|Hans von Liechtenstein zu Nikolsburg]] († 1397) mit. Burggraf Friedrich gehörte auch zu jenen Personen, die im August 1395 das Testament seines Schwiegersohnes bezeugten. In diesem Zusammenhang scheint er als dessen Rat auf.<ref name ="Lackner133>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft''. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5S. 107</ref> | ||
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