COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 10. Mai 2021 wurde die COVID-19-Öffnungsverordnung publiziert, die am 19. Mai 2021 in Kraft trat und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft treten soll. Bereits in dieser Verordnung wurde eine Änderung publiziert und noch vor Inkrafttreten wurde am 18. Mai eine zweite Änderung der Öffnungsverordnung publiziert.
Am 10. Mai 2021 wurde die COVID-19-Öffnungsverordnung publiziert, die am 19. Mai 2021 in Kraft trat und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft treten soll. Bereits in dieser Verordnung wurde eine Änderung publiziert und noch vor Inkrafttreten wurde am 18. Mai eine zweite Änderung der Öffnungsverordnung publiziert.
Es wurden immer wieder neue "Maßnahmenverordnungen", "Schutzmanhamenverordnungen" etc. mit eingeschränktem Geltungszeitraum publiziert (siehe unten "Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie"). Vom 31. Jänner 2022 bis 5. März 2022 galt die 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung<ref>{{BGBl|II Nr. 34/2022}}</ref> und ab dem 5. März 2022 die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung.<ref>COVID-19-BMV, {{BGBl|II Nr. 86/2022}}.</ref>


== Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ==
== Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ==
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