Punitz: Unterschied zwischen den Versionen

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Man nimmt an, dass der Name vom kroatischen Wort podni (= Boden) abgeleitet ist und Talniederlassung bedeutet, da sich die ersten slawischen Siedler zuerst im Tal niederließen <ref name=":0" />.  
Man nimmt an, dass der Name vom kroatischen Wort podni (= Boden) abgeleitet ist und Talniederlassung bedeutet, da sich die ersten slawischen Siedler zuerst im Tal niederließen <ref name=":0" />.  


"Keines Ortes Ursprung im Güssinger Bezirk kann mit solcher Bestimmtheit festgestellt werden wie jener von Punitz. In einem Steuerausweis aus dem Jahr 1553 steht die Gründung der Gemeinde ausdrücklich bezeichnet: 'Ponzty domini [[Batthyány]], istis transactis duobus Annis p. fugitivos Clolnos edificate. Insessores XV resident.' Deutsch: 'Ponytz das Eigentum des Herrn [[Batthyány]] ist in den zwei letzten Jahren von geflüchteten Bauern erbaut worden. Wird von 15 Ansässigen bewohnt'" <ref name=":0" />.  
"Keines Ortes Ursprung im [[Bezirk Güssing|Güssinger Bezirk]] kann mit solcher Bestimmtheit festgestellt werden wie jener von Punitz. In einem Steuerausweis aus dem Jahr 1553 steht die Gründung der Gemeinde ausdrücklich bezeichnet: 'Ponytz domini [[Batthyány]], istis transactis duobus Annis p. fugitivos Clolnos edificate. Insessores XV resident.' Deutsch: 'Ponytz das Eigentum des Herrn [[Batthyány]] ist in den zwei letzten Jahren von geflüchteten Bauern erbaut worden. Wird von 15 Ansässigen bewohnt'" <ref name=":0" />.  


"Somit ist die Gründungszeit in das Jahr 1550 oder 1551 zu setzen. In dem selben Ausweis wird im Jahre 1555 auch die Nationalität jener geflüchteten Landwirte angegeben: 'Ponych Annis superioribus per Slavos aliquot est edificate, que Annis duodesim dicari von potestliterae fatentur regiae.' Deutsch: 'Ponych vor einigen Jahren von mehreren Slawen erbaut, kann zwölf Jahre lang nicht besteuert werden, durch königliches Schreiben gesichert.' Unter Slawen versteht man hier nicht die Slowaken in der heutigen Karpatho-Slowakei, sondern die Kroaten im einstigen [[Slawonien]], d.h. im heutigen Kroatien und Dalmatien" <ref name=":0" />.   
"Somit ist die Gründungszeit in das Jahr 1550 oder 1551 zu setzen. In dem selben Ausweis wird im Jahre 1555 auch die Nationalität jener geflüchteten Landwirte angegeben: 'Ponych Annis superioribus per Slavos aliquot est edificate, que Annis duodesim dicari von potestliterae fatentur regiae.' Deutsch: 'Ponych vor einigen Jahren von mehreren Slawen erbaut, kann zwölf Jahre lang nicht besteuert werden, durch königliches Schreiben gesichert.' Unter Slawen versteht man hier nicht die Slowaken in der heutigen Karpatho-Slowakei, sondern die Kroaten im einstigen [[Slawonien]], d.h. im heutigen Kroatien und Dalmatien" <ref name=":0" />.   


"Aus Slawonien kamen sie, weil die Türken ihr Land mit Feuer und Schwert verheerten und in unser Gebiet, weil der Grundherr unseres Gebietes Franz [[Batthyány]] (gest. 1566) zugleich Banus von Kroatien und als tapferer Kämpfer gegen die Türken allgemein bekannt war. Bischof Thomas Zalahazy empfahl Kaiser [[Ferdinand I. (HRR)|Ferdinand I.]] den Franz [[Batthyány]] zum Oberkommandanten des ungarischen Heeres aufs dringendste" <ref name=":0" />.   
"Aus [[Slawonien]] kamen sie, weil die Türken ihr Land mit Feuer und Schwert verheerten und in unser Gebiet, weil der Grundherr unseres Gebietes Franz [[Batthyány]] (gest. 1566) zugleich [[Ban|Banus]] von Kroatien und als tapferer Kämpfer gegen die Türken allgemein bekannt war. Bischof Thomas Zalahazy empfahl Kaiser [[Ferdinand I. (HRR)|Ferdinand I.]] den Franz [[Batthyány]] zum Oberkommandanten des ungarischen Heeres aufs dringendste" <ref name=":0" />.   


"In den ersten zwölf Jahren konnte Punitz nicht besteuert werden, weil eines königlichen Erlasses zufolge die Eingewanderten 12 Jahre lang von der Entrichtung sowohl der königlichen, wie auch der herrschaftlichen Abgaben enthoben waren. Während dieser Zeit mussten sie ihre Wohngebäude aufbauen und die ihnen zugeteilten Grundstücke urbar (fruchtbar) machen" <ref name=":0" />.   
"In den ersten zwölf Jahren konnte Punitz nicht besteuert werden, weil eines königlichen Erlasses zufolge die Eingewanderten 12 Jahre lang von der Entrichtung sowohl der königlichen, wie auch der herrschaftlichen Abgaben enthoben waren. Während dieser Zeit mussten sie ihre Wohngebäude aufbauen und die ihnen zugeteilten Grundstücke urbar (fruchtbar) machen" <ref name=":0" />.   
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