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In der Forschung wird davon ausgegangen, dass Gottfried von Gosham aus einer edelfreien Familie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edelfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war. Er gilt als Sohn von [[Ulrich von Gosham]] und Vater von [[w:Konrad I. von Raabs|Konrad (I.)]] († 1143) von [w:Raabs (Adelsgeschlecht)|Raabs]], welche später Burggrafen von [[w:Nürnberger Burg|Nürnberg]] waren.<ref name ="worldhistory">vgl. [https://worldhistory.de/wnf/navbar/wnf.php?oid=10080&sid= Ulrich von Gosham], Worldhistory.DE, abgerufen am 7. April 2022</ref> | In der Forschung wird davon ausgegangen, dass Gottfried von Gosham aus einer edelfreien Familie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edelfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war. Er gilt als Sohn von [[Ulrich von Gosham]] und Vater von [[w:Konrad I. von Raabs|Konrad (I.)]] († 1143) von [[w:Raabs (Adelsgeschlecht)|Raabs]], welche später Burggrafen von [[w:Nürnberger Burg|Nürnberg]] waren.<ref name ="worldhistory">vgl. [https://worldhistory.de/wnf/navbar/wnf.php?oid=10080&sid= Ulrich von Gosham], Worldhistory.DE, abgerufen am 7. April 2022</ref> | ||
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