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=== Zweite Heirat === | === Zweite Heirat === | ||
Im August 1694 hatte [[Elias Hügel]] aus [[Gemünden am Main|Gemünden]] im Frankenland als Lehrling aufgedingt. Maria Elisabetha heiratete ihn am 14. November 1706, als er Geselle in ihrem Steinmetzbetrieb war. Sie ließ ihn nach einem Jahr im Grundbuch eintragen, mit Steinbruch und Haus. Ein Haus behielt sie als Reserve für sich selbst. Als Nachfolger von [[Johann Paul Schilck]] übte er ab 1722 das Richteramt aus. | Im August 1694 hatte [[Elias Hügel]] aus [[Gemünden am Main|Gemünden]] im Frankenland als Lehrling aufgedingt. Maria Elisabetha heiratete ihn am 14. November 1706, als er Geselle in ihrem Steinmetzbetrieb war. Sie ließ ihn nach einem Jahr im Grundbuch eintragen, mit Steinbruch und Haus. Ein Haus behielt sie als Reserve für sich selbst. Als Nachfolger von [[Johann Paul Schilck]] übte er ab 1722 das Richteramt aus. | ||
Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihr eine eigene Handlungsstrategie. | |||
Maria Elisabetha Hügelin wusste aus ihrer Kindheit von der Haushaltsführung eines kaiserlichen Hofsteinmetzmeisters und Richters, unterstützte den aufstrebenden Meister und werdenden Künstler. Eine seiner Bildhauerarbeiten ist die Marienstatue (obiges Bild), nach Maria Elisabetha modelliert. | Maria Elisabetha Hügelin wusste aus ihrer Kindheit von der Haushaltsführung eines kaiserlichen Hofsteinmetzmeisters und Richters, unterstützte den aufstrebenden Meister und werdenden Künstler. Eine seiner Bildhauerarbeiten ist die Marienstatue (obiges Bild), nach Maria Elisabetha modelliert. |
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