Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Türkeneinfall vom 10. Juli bis 20. September 1683
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''Was für eine Confusion und Furcht dieser Orten wegen der streifenden Tartaren ist, ist nicht zu beschreiben''. | ''Was für eine Confusion und Furcht dieser Orten wegen der streifenden Tartaren ist, ist nicht zu beschreiben''. | ||
Viele Kaisersteinbrucher ließen alles liegen und stehen, ein Teil ging in die | Viele Kaisersteinbrucher ließen alles liegen und stehen, ein Teil ging in die [[Schloss Batthyány (Trautmannsdorf)|Feste Trautmannsdorf]], während sich die meisten in den '''Einsiedlerbruch''' und in dessen Nähe verkrochen. Vorher aber wurden noch alle Lebensmittel, derer man habhaft werden konnte, dorthin geschleppt. Und diese letztere Gruppe hat, den mündlichen Berichten nach, das bessere Los gezogen haben, denn sie überstanden bei schönem Wetter und ohne feindliche Belästigung die schwere Zeit vom Samstag, dem 10. Juli 1683 bis Montag, dem 20. September 1683 im Allgemeinen gut. An diesem Tag kehrten sie heil und gesund in ihre alten Wohnstätten zurück, welche außer argen Unkrautverwachsungen und Wetterschäden nicht gelitten hatten … | ||
Insgesamt entstand beim Türkeneinfall beträchtlicher Schaden an Gebäuden und Kulturen auch im Sitz der Herrschaft in Königshof. Dieser konnte so behoben werden, indem das Stift Heiligenkreuz seine Untertanen mit hohen Steuern und Abgaben belegte. Da nun die Steinbrucher kaum mehr in der Lage waren diese drückenden Abgaben zu leisten, verweigerten sie neuerdings den von der ungarischen Hofkammer vorgeschriebenen [[Zoll (Abgabe)|Zoll]], den Dreißigst, für die Ausfuhr ihrer Steine. | Insgesamt entstand beim Türkeneinfall beträchtlicher Schaden an Gebäuden und Kulturen auch im Sitz der Herrschaft in Königshof. Dieser konnte so behoben werden, indem das Stift Heiligenkreuz seine Untertanen mit hohen Steuern und Abgaben belegte. Da nun die Steinbrucher kaum mehr in der Lage waren diese drückenden Abgaben zu leisten, verweigerten sie neuerdings den von der ungarischen Hofkammer vorgeschriebenen [[Zoll (Abgabe)|Zoll]], den Dreißigst, für die Ausfuhr ihrer Steine. |