Agnes von Babenberg († 1263): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ehe zwischen Agnes und Friedrich dürfte in erster Linie durch dessen Vater, Herzog Leopold (VI.), zustande gekommen sein. Dieser und der Vater von Agnes waren zuvor über mehrere Jahre enge politische Verbündete gewesen. Agnes war die Erbin umfangreicher Güter im späteren [[Innviertel]] und im Unterinntal. Ihre ebenfalls umfangreichen Besitzungen auf der [[w:Krain|Krain]] im heutigen [[w:Slowenien|Slowenien]] bildeten eine ideale Ergänzung zu jenen Besitzungen, welche Herzog Leopold (VI.) dort während seiner jahrelangen Herrschaft ebenfalls hatte erwerben können.<ref name="scheibelreiter299">vgl. [[w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger''. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 299</ref> Sie erlaubten Herzog Friedrich (II.) sich (vorübergehend) als "Herrn der Krain" zu titulieren.<ref name ="Neukam233"/> Trotz ihrer umfangreichen Besitzungen, die sie in die Ehe eingebracht hatte, ist Agnes, die einige Jahre jünger als Friedrich war, während ihrer ersten Ehe kaum in Urkunden belegt. Für Susanna Neukam ist dies ein Indiz dafür, dass sie weder politisch noch wirtschaftlich besondere Aktivität entfalten konnte oder auch wollte.<ref name ="Neukam234">vgl. Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold'', 2013, S. 234</ref>
Die Ehe zwischen Agnes und Friedrich dürfte in erster Linie durch dessen Vater, Herzog Leopold (VI.), zustande gekommen sein. Dieser und der Vater von Agnes waren zuvor über mehrere Jahre enge politische Verbündete gewesen. Agnes war die Erbin umfangreicher Güter im späteren [[Innviertel]] und im Unterinntal. Ihre ebenfalls umfangreichen Besitzungen auf der [[w:Krain|Krain]] im heutigen [[w:Slowenien|Slowenien]] bildeten eine ideale Ergänzung zu jenen Besitzungen, welche Herzog Leopold (VI.) dort während seiner jahrelangen Herrschaft ebenfalls hatte erwerben können.<ref name="scheibelreiter299">vgl. [[w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger''. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 299</ref> Sie erlaubten Herzog Friedrich (II.) sich (vorübergehend) als "Herrn der Krain" zu titulieren.<ref name ="Neukam233"/> Trotz ihrer umfangreichen Besitzungen, die sie in die Ehe eingebracht hatte, ist Agnes, die einige Jahre jünger als Friedrich war, während ihrer ersten Ehe kaum in Urkunden belegt. Für Susanna Neukam ist dies ein Indiz dafür, dass sie weder politisch noch wirtschaftlich besondere Aktivität entfalten konnte oder auch wollte.<ref name ="Neukam234">vgl. Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold'', 2013, S. 234</ref>


In den kritischen Jahren um 1236, die Herzog Friedrich vorübergehend seine Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] kosteten, stand sie loyal zu ihm und wurde deshalb sogar von ihrer eigenen Familie längere Zeit gefangen gehalten. Als Herzog Friedrich 1243 die Auflösung der Ehe, die kinderlos geblieben war, mit päpstlicher Erlaubnis durchsetzen konnte, appellierte sie dagegen erfolglos an den päpstlichen Stuhl.<ref name ="Neukam233"/> Nach der Auflösung ihrer ersten Ehe verblieben ihre Besitzungen im heutigen Oberösterreich bei Herzog Friedrich, während ihre Besitzungen auf der [[w:Krain]] ihr verblieben<ref group="A">Die Besitzungen von Agnes im heutigen Oberösterreich dürften im Wesentlichen nach dem Ende des Interregnums an die [[w:Wittelsbacher|Wittelsbacher]] und einige Teile vielleicht auch an die [[Habsburger]] gefallen sein. Darauf hatte Agnes keine Einfluss mehr. Auffallend ist jedenfalls, dass ihre zweite Ehe mit dem Herzog von Kärnten erst nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) "''dem Streitbaren''" geschlossen wurde. Es wäre daher vorstellbar, dass ihre Besitzungen auf der Krain zunächst ebenfalls bei Friedrich blieben, und der Herzog von Kärnten diese nach Friedrichs Tod aufgrund der Wirren während des "Österreichischen Interregnums" an sich bringen konnte. Indem er dann noch Agnes heiratete, mag er versucht haben, seine rechtliche Position zu verbessern. Dazu würde auch passen, dass er nach dem Tod von Agnes die [[Agnes von Baden-Österreich|Großnichte]] von Herzog Friedrich heiratete, die ebenfalls zur Absicherung von Teilen aus dem Babenberger-Besitz geeignet war.</ref> und so später unter die Herrschaft des [[Herzogtum Kärnten|Herzogtums Kärnten]] kamen.<ref>vgl. Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold'', 2013, S. 233f.</ref> 1248 bestätigte sie eine Schenkung von Herzog Friedrich, die das Kloster [[Michelstetten]] betraf.<ref name ="Neukam234"/>
In den kritischen Jahren um 1236, die Herzog Friedrich vorübergehend seine Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] kosteten, stand sie loyal zu ihm und wurde deshalb sogar von ihrer eigenen Familie längere Zeit gefangen gehalten. Als Herzog Friedrich 1243 die Auflösung der Ehe, die kinderlos geblieben war, mit päpstlicher Erlaubnis durchsetzen konnte, appellierte sie dagegen erfolglos an den päpstlichen Stuhl.<ref name ="Neukam233"/> Nach der Auflösung ihrer ersten Ehe verblieben ihre Besitzungen im heutigen Oberösterreich bei Herzog Friedrich, während sie ihre Besitzungen auf der Krain angeblich behalten hat.<ref group="A">Die Besitzungen von Agnes im heutigen Oberösterreich dürften im Wesentlichen nach dem Ende des Interregnums an die [[w:Wittelsbacher|Wittelsbacher]] und einige Teile vielleicht auch an die [[Habsburger]] gefallen sein. Darauf hatte Agnes keinen Einfluss mehr.  Berücksichtigt man allerdings, dass Friedrich sich selbst als Herr auf der Krain bezeichnete und dort politisch tätig war, überrascht es, dass er auf diese nach seiner "Ehescheidung" verzichtet haben soll. Auffallend ist jedenfalls, dass die zweite Ehe von Agnes mit dem Herzog von Kärnten erst nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) "''dem Streitbaren''" geschlossen wurde. Es wäre daher vorstellbar, dass ihre Besitzungen auf der Krain zunächst ebenfalls bei Friedrich blieben, und der Herzog von Kärnten diese nach Friedrichs Tod aufgrund der Wirren während des "Österreichischen Interregnums" an sich bringen konnte. Indem er dann noch Agnes heiratete, mag er versucht haben, seine rechtliche Position zu verbessern. Dazu würde auch passen, dass er nach dem Tod von Agnes die [[Agnes von Baden-Österreich|Großnichte]] von Herzog Friedrich heiratete. Auch diese Ehe war zur Absicherung von Teilen aus dem Babenberger-Besitz bestens geeignet.</ref> und so später unter die Herrschaft des [[Herzogtum Kärnten|Herzogtums Kärnten]] kamen.<ref>vgl. Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold'', 2013, S. 233f.</ref> 1248 bestätigte sie eine Schenkung von Herzog Friedrich, die das Kloster [[Michelstetten]] betraf.<ref name ="Neukam234"/>


== Erinnerungsstätten an Agnes im heutigen Österreich ==
== Erinnerungsstätten an Agnes im heutigen Österreich ==
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