Ottokar IV. (Steiermark): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herrschaft und Leben ==
== Herrschaft und Leben ==
Otakar (IV.) herrschte seit dem Tod seines Vater<ref group="A">Gesichert ist, dass Markgraf Otakar (III.) auf einer Reise, vermutlich einer Pilgerreise ins Heilige Land, außerhalb seiner Markgrafschaft Mitte der 1160er-Jahre verstarb. Dass er tatsächlich am 31. Dezember 1164 starb, wie in der Geschichtsforschung lange Zeit angenommen wurde, lässt sich inzwischen aufgrund einiger Urkunden, die er nach diesem Zeitpunkt noch ausstellen ließ, nicht mehr halten. Vgl. dazu Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 105 und Werner Robl: ''[http://www.robl.de/obergeschosskirchen/otokar/otokar.html  Otokar III. von Steier, Markgraf der Steiermark]'', 13. Februar 2019</ref> offiziell über die [[Herzogtum Steier|Markgrafschaft Steier]]. Da er zum Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns noch ein kleines Kind war, fungierte seine Mutter zunächst als sein Vormund und führte als solcher die Regentschaft für ihn. Unter ihrer Regentschaft konnten die Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> seiner Markgrafschaft ihre Position wesentlich stärken.<ref name ="Ndb640">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640</ref>  
Otakar (IV.) herrschte seit dem Tod seines Vater<ref group="A">Gesichert ist, dass Markgraf Otakar (III.) auf einer Reise, vermutlich einer Pilgerreise ins Heilige Land, außerhalb seiner Markgrafschaft Mitte der 1160er-Jahre verstarb. Dass er tatsächlich am 31. Dezember 1164 starb, wie in der Geschichtsforschung lange Zeit angenommen wurde, lässt sich inzwischen aufgrund einiger Urkunden, die er nach diesem Zeitpunkt noch ausstellen ließ, nicht mehr halten. Vgl. dazu Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 105 und Werner Robl: ''[http://www.robl.de/obergeschosskirchen/otokar/otokar.html  Otokar III. von Steier, Markgraf der Steiermark]'', 13. Februar 2019</ref> offiziell über die [[Herzogtum Steier|Markgrafschaft Steier]]. Da er zum Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns noch ein kleines Kind war, fungierte seine Mutter zunächst als sein Vormund und führte als solcher die Regentschaft für ihn. Unter ihrer Regentschaft konnten die Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> ihre Position in der steirischen Markgrafschaft wesentlich stärken. Dies hatte allerdings nicht zur Folge, dass Otakars eigene Position jemals tatsächlich bedroht war, obwohl die Regentschaft seiner Mutter durch das "Papst-Schisma" und die Kämpfe im [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]], beides Folgen der politischen Linie von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarorssa''"]], erschwert wurde.<ref name ="Ndb640">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640</ref> Mit ca. 18 Jahren erhielt Markgraf Otakar (IV.) 1180 die Schwertleite, worauf seine Mutter, offensichtlich im Einvernehmen mit ihm, ihre Regentschaft beendete.<ref name ="elpers108">vgl. Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 110</ref> Noch im selben Jahr wurde die Markgrafschaft zum Herzogtum erhoben.<ref name ="Kühtreiber21">vgl. Karin Kühtreiber: ''Burg Dunkelstein''. Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen eines hochmittelalterlichen Adelsitzes im südöstlichen Niederösterreich. Dissertation (ungedruckt), Universität Wien, 2006, Bd. 1, S.  21</ref>  


Nachdem Otakar (IV.) selbst die Herrschaft ausübte, baute er diese mit Unterstützung von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''"]] entscheidend aus. Obwohl das Herzogtum Steier zu dieser Zeit in ein Papst-Schisma" und in Kämpfe im [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] verwickelt war, war seine Herrschaft als Landesfürst nicht wirklich gefährtdet.<ref>vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640f.</ref> Otakar sicherte im Wesentlichen die Grenze zum benachbarten [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] durch den Bau wichtiger Burgen und gründete um 1170 die Stadt [[Fürstenfeld]]. 1191 verlieh er der Stadt [[Enns]] eine Marktordnung. Außerdem baute er die Stadt [[Graz]] zu seiner Residenz aus. Als nach dem Sturz von [[w:Heinrich der Löwe|Herzog Heinrich "''dem Löwen''"]] (1180) das Herzogtum Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das [[w:Stammesherzogtum Baiern|"Stammesherzogtum"]] bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> an [[w:Otto I. (Bayern)|Otto von Wittelsbach]] ("''Otto den Rotkopf''") fiel, wurde seine Markgrafschaft Steier aus der Zugehörigkeit zum Herzogtum Baiern gelöst und zu einem eigenen Herzogtum erhoben. Wegen seiner unheilbaren Krankheit und da er keine Kinder hatte, schloss Otakar 1186 mit [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich]] ("''Leopold dem Tugendreichen''") auf dem Georgenberg in Enns einen gegenseitigen Erbvertrag, die [[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]] (2 Urkunden). In diesem wurde die Eigenständigkeit des Herzogtums Steier und die bestehenden Rechte der steirischen Ministerialen und der steirischen Klöster festgelegt.<ref name ="Ndb641">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 641</ref>
<ref name ="Kühtreiber21">vgl. Karin Kühtreiber: ''Burg Dunkelstein''. Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen eines hochmittelalterlichen Adelsitzes im südöstlichen Niederösterreich. Dissertation (ungedruckt), Universität Wien, 2006, Bd. 1, S.  21</ref>
 
Als Herzog von Steier sicherte Otakar (IV.) im Wesentlichen auch weiterhin die Grenze zum [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]], wie dies bereits sein Vater getan hatte, und setzte die Politik seiner Eltern im Wesentlichen fort. Er ließ eine Reihe wichtiger Burgen erbauen beziehungsweise ausbauen, förderte die neu gegründete Stadt [[Judenburg]] und verlieh 1191 der Stadt [[Enns]] jenes Stadtrecht, wegen dem sie heute als die älteste Stadt von Österreich gilt.  Außerdem machte er die Stadt [[Graz]] zu seiner Hauptresidenz.
die Herrschaft ü, baute er diese mit Unterstützung von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''"]] entscheidend aus. Obwohl das Herzogtum Steier zu dieser Zeit i, war seine Herrschaft als Landesfürst nicht wirklich gefährtdet.<ref>vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640f.</ref> Otakar sicherte im Wesentlichen die Grenze zum benachbarten durch den Bau wichtiger Burgen und gründete um 1170 die Stadt [[Fürstenfeld]]. 1191 verlieh er der Stadt [[Enns]] eine Marktordnung.<ref name ="Ndb641">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 641</ref>
 
Wegen seiner unheilbaren Krankheit und da er keine Kinder hatte, schloss Otakar 1186 mit [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich]] ("''Leopold dem Tugendreichen''") auf dem Georgenberg in Enns einen gegenseitigen Erbvertrag, die [[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]]. In einer der beiden Urkunden dieses Vertrages wurde die Eigenständigkeit des Herzogtums Steier und die bestehenden Rechte der steirischen Ministerialen und der steirischen Klöster festgelegt.<ref name ="Ndb641"/>


== Orte mit Bezug zu Otakar (IV.) im heutigen Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Otakar (IV.) im heutigen Österreich ==
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