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Heinrich von Dachsberg besaß die [[Burg Rappottenstein|Herrschaft Rappottenstein]] als "freies Eigen", das er als Folge einer Fehde mit Niklas Pillung von St. Gilgenberg, verlor. Von 1371 und noch 1383 gehörten ihm als herzogliche Pfandschaft die Herrschaft, Feste und Stadt [[Waidhofen an der Thaya]] beziehungsweise Anteile an dieser.<ref name ="Lackner45-F7.5"/> Auf diese widerlegte er die Morgengabe seiner Ehefrau Clara.<ref name ="Rigele205"/> Als Folge einer Erbteilung im Jahr 1371 zwischen ihm, seinem Bruder und seinen drei Cousins besaß er als herzogliche Rentenpfandschaft Anteile an der Maut von [[Krems an der Donau|Stein]], deren Pfandbesitz ihm von Herzog Albrecht III. von Österreich († 1395) 1383 auf Lebzeit zugesichert wurde.<ref name ="Lackner45-F7.5"/> | Heinrich von Dachsberg besaß die [[Burg Rappottenstein|Herrschaft Rappottenstein]] als "freies Eigen", das er als Folge einer Fehde mit [[Niklas Pillung|Niklas Pillung von St. Gilgenberg]] († um / nach 1403), verlor. Von 1371 und noch 1383 gehörten ihm als herzogliche Pfandschaft die Herrschaft, Feste und Stadt [[Waidhofen an der Thaya]] beziehungsweise Anteile an dieser.<ref name ="Lackner45-F7.5"/> Auf diese widerlegte er die Morgengabe seiner Ehefrau Clara.<ref name ="Rigele205"/> Als Folge einer Erbteilung im Jahr 1371 zwischen ihm, seinem Bruder und seinen drei Cousins besaß er als herzogliche Rentenpfandschaft Anteile an der Maut von [[Krems an der Donau|Stein]], deren Pfandbesitz ihm von Herzog Albrecht III. von Österreich († 1395) 1383 auf Lebzeit zugesichert wurde.<ref name ="Lackner45-F7.5"/> | ||
Um Ansprüche, die Clara auf das Erbe ihres Vaters erhob, durchzusetzen oder zumindest eine finanzielle Abgeltung oder Entschädigung zu schaffen, ließ Heinrich von Dachsberg 1388 den Brüdern Hans (III.) († 1397) und Georg (I.) († 1390), Söhne von Claras bereits verstorbenen Cousin [[Heidenreich von Maissau]] († um 1481), verschiedene Besitzungen pfänden, darunter die Stadt und Feste [[Horn]], die [[Burgruine Gars am Kamp|Herrschaft Gars]], die Stadt und Feste [[Allentsteig]], die Feste von [[Ottenschlag (Niederösterreich)|Ottenschlag]], [[Burg Hartenstein|Hartenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Weinzierl am Walde]]), [[w:Ruine Tursenstein|Tursenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Altenburg]]), Stiefern (heute Teil der Gemeinde [[Schönberg am Kamp]]) und [[Maissau]] und ihre Ansprüche auf Waidhofen.<ref name ="Rigele206">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990, S. 206</ref> Nach einer Urkunde aus dem Jahr 1386 hatte ihm der [[Albrecht III. (Österreich)|Landesfürst]] des Herzogtums Österreich ein "Leibgeding"<ref group="A">Ein "Leibgeding" war ein Besitztum, dessen Nutzung einer Person für die Dauer ihres Lebens übertragen wurde.</ref> auf die Maut von Stein und dem Anteil seiner Frau am Satz von Waidhofen zurückgegeben, dies mit der ausdrücklichen Anmerkung, dass Heinrich beides eigentlich verwirkt hätte.<ref name ="Rigele206-20">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990, S.206, Fußnote 20</ref> | Um Ansprüche, die Clara auf das Erbe ihres Vaters erhob, durchzusetzen oder zumindest eine finanzielle Abgeltung oder Entschädigung zu schaffen, ließ Heinrich von Dachsberg 1388 den Brüdern Hans (III.) († 1397) und Georg (I.) († 1390), Söhne von Claras bereits verstorbenen Cousin [[Heidenreich von Maissau]] († um 1481), verschiedene Besitzungen pfänden, darunter die Stadt und Feste [[Horn]], die [[Burgruine Gars am Kamp|Herrschaft Gars]], die Stadt und Feste [[Allentsteig]], die Feste von [[Ottenschlag (Niederösterreich)|Ottenschlag]], [[Burg Hartenstein|Hartenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Weinzierl am Walde]]), [[w:Ruine Tursenstein|Tursenstein]] (heute Teil der Gemeinde [[Altenburg]]), Stiefern (heute Teil der Gemeinde [[Schönberg am Kamp]]) und [[Maissau]] und ihre Ansprüche auf Waidhofen.<ref name ="Rigele206">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990, S. 206</ref> Nach einer Urkunde aus dem Jahr 1386 hatte ihm der [[Albrecht III. (Österreich)|Landesfürst]] des Herzogtums Österreich ein "Leibgeding"<ref group="A">Ein "Leibgeding" war ein Besitztum, dessen Nutzung einer Person für die Dauer ihres Lebens übertragen wurde.</ref> auf die Maut von Stein und dem Anteil seiner Frau am Satz von Waidhofen zurückgegeben, dies mit der ausdrücklichen Anmerkung, dass Heinrich beides eigentlich verwirkt hätte.<ref name ="Rigele206-20">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer''. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990, S.206, Fußnote 20</ref> |
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