Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎Strafen: Absatz mit der Aufzählung der Beihilfen darin deutlich modifiziert (das Kürzel 'iVm' ersetzt, sowie den gesamten Satz nun logisch durchgehend lesbar umgeformt und zur besseren Übersichtlichkeit mit einer neuen hierarchischen Struktur der Rückforderungsbedingungen versehen) + kl. Korr. bzgl. <ref>s (1. Name vom Gesetz zum {{BGBl}} hinzugefügt, 2. verwaistes End-<ref>-Tag entfernt, 3. {{BGBl}}-Verlinkung zur Verordnung im RIS vom BKA korrigiert)
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(→‎Strafen: Absatz mit der Aufzählung der Beihilfen darin deutlich modifiziert (das Kürzel 'iVm' ersetzt, sowie den gesamten Satz nun logisch durchgehend lesbar umgeformt und zur besseren Übersichtlichkeit mit einer neuen hierarchischen Struktur der Rückforderungsbedingungen versehen) + kl. Korr. bzgl. <ref>s (1. Name vom Gesetz zum {{BGBl}} hinzugefügt, 2. verwaistes End-<ref>-Tag entfernt, 3. {{BGBl}}-Verlinkung zur Verordnung im RIS vom BKA korrigiert))
 
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Unberechtigt in Anspruch genommene Förderungen sind ganz oder teilweise zurückzubezahlen.
Unberechtigt in Anspruch genommene Förderungen sind ganz oder teilweise zurückzubezahlen.


Gemäß § 39f Transparenzdatenbankgesetz 2012<ref>{{BGBl|I Nr. 99/2012}}.</ref> iVm mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG) können gewährte Beihilfen:
Gemäß § 39f Transparenzdatenbankgesetz 2012<ref>Transparenzdatenbankgesetz 2012, {{BGBl|I Nr. 99/2012}}.</ref> in Verbindung mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG) können die gewährten Beihilfen
# COVID-19 Ausfallbonus  
# COVID-19 Ausfallbonus  
# COVID-19 Verlustersatz  
# COVID-19 Verlustersatz  
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# COVID-19 Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter  
# COVID-19 Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter  
# COVID-19 Ausfallsbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter  
# COVID-19 Ausfallsbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter  
# COVID-19 Verlustersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter.</ref>
# COVID-19 Verlustersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter
Von der auszahlenden Stelle zurückgefordert werden, wenn eine Person, der solche Leistungen gewährt wurden, nach dem 1. November 2021 ein Betretungsverbot missachten oder in mindestens zwei Fällen aufgrund der Unterlassung von Einlasskontrollen hinsichtlich des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, festgelegter Personenzahlen oder festgelegter Zeiten nicht beachtet hat. Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die Verhängung einer Verwaltungsstrafe der auszahlenden Stelle zu melden, die wiederum das notwendige für die Rückforderung der Leistung zu unternehmen hat.<ref>Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung, {{BGBl|I2 Nr. 189/2022}}</ref>
von der auszahlenden Stelle zurückgefordert werden, wenn eine Person, der solche Leistungen gewährt wurden,
* entweder nach dem 1. November 2021 ein Betretungsverbot missachtet
* oder in mindestens zwei Fällen die Einlasskontrollen hinsichtlich
** des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr,
** festgelegter Personenzahlen oder
** festgelegter Zeiten
unterlassen hat.
 
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die Verhängung einer Verwaltungsstrafe der auszahlenden Stelle zu melden, die wiederum das notwendige für die Rückforderung der Leistung zu unternehmen hat.<ref>Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung, {{BGBl|II Nr. 189/2022}}</ref>


== Weitere Fördermöglichkeiten / Alternativen zum Überbrückungshilfe-Fonds ==
== Weitere Fördermöglichkeiten / Alternativen zum Überbrückungshilfe-Fonds ==
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