COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
→‎2022: VOen erg.
K (→‎2022: VOen erg.)
Zeile 728: Zeile 728:
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden, geändert wird (1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung) {{BGBl|II Nr. 201/2022}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden, geändert wird (1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung) {{BGBl|II Nr. 201/2022}}).
# Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 und die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2021/22 geändert werden {{BGBl|II Nr. 202/2022}}).
# Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 und die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2021/22 geändert werden {{BGBl|II Nr. 202/2022}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich geändert wird  {{BGBl|II Nr. 222/2022}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken {{BGBl|II Nr. 223/2022}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend das Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats nach § 4e Abs. 4 Epidemiegesetz 1950 geändert wird {{BGBl|II Nr. 224/2022}}).


=== Erlässe ===
=== Erlässe ===
10.172

Bearbeitungen

Navigationsmenü