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Durch Heinrichs Ehe mit Elisabeth von Rauhenstein gelangten beträchtliche Güter aus der Besitzmaße ihrer Familie an Heinrichs Familie. Nachdem Elisabeths Bruder Albero ihre Morgengabe bereits 1325 an ihren Ehemann reversiert hatte, verpflichtete er sich 1330 und 1331 Heinrich gegenüber zu einer Teilung, die tatsächlich durchgeführt wurde, wie der Erbteilungsvertrag vom 9. Jänner 1348 bestätigt. 1332 wurde Heinrich (IV.) von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] ("''Albrecht dem Lahmen''") das Gericht zu [[Traiskirchen]] für erlittenen Schaden verpfändet. Damit gelang es seiner Familie im Raum um [[Baden]] Fuß zu fassen.<ref name ="Tepperberg38"/> Im "Falkensteiner Gebiet", wo seine Familie später ansehnlichen Besitz hatte, besaß Heinrich außerdem bereits ein Viertel des Blutgerichtes zu [[Herrnbaumgarten]]. Die drei weiteren Viertel gehörten [[Kadolt von Eckartsau|Kadold von Eckartsau]], von dem sie 1340 das [[Stift Heiligenkreuz]] durch einen Tausch erwarb. In dieser Tauschurkunde wird Heinrich (IV.) letztmals genannt.<ref>vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 38f.</ref> | Durch Heinrichs Ehe mit Elisabeth von Rauhenstein gelangten beträchtliche Güter aus der Besitzmaße ihrer Familie an Heinrichs Familie. Nachdem Elisabeths Bruder Albero ihre Morgengabe bereits 1325 an ihren Ehemann reversiert hatte, verpflichtete er sich 1330 und 1331 Heinrich gegenüber zu einer Teilung, die tatsächlich durchgeführt wurde, wie der Erbteilungsvertrag vom 9. Jänner 1348 bestätigt. 1332 wurde Heinrich (IV.) von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] ("''Albrecht dem Lahmen''") das Gericht zu [[Traiskirchen]] für erlittenen Schaden verpfändet. Damit gelang es seiner Familie im Raum um [[Baden]] Fuß zu fassen.<ref name ="Tepperberg38"/> Im "Falkensteiner Gebiet", wo seine Familie später ansehnlichen Besitz hatte, besaß Heinrich außerdem bereits ein Viertel des Blutgerichtes zu [[Herrnbaumgarten]]. Die drei weiteren Viertel gehörten [[Kadolt von Eckartsau|Kadold von Eckartsau]], von dem sie 1340 das [[Stift Heiligenkreuz]] durch einen Tausch erwarb. In dieser Tauschurkunde wird Heinrich (IV.) letztmals genannt.<ref>vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 38f.</ref> | ||
Bereits 1337 hatte Heinrich (IV.) gemeinsam mit seinem Bruder Albero (V.) mit Restbeständen ihres im Erzstift Salzburg gelegenen Gutes dem [[w:Benediktinerabtei Michaelbeuern|Benediktinerkloster Michaelbeuern]] (heute Teil der Gemeinde [[Dorfbeuern]]) einen Jahrestag gestiftet.<ref name ="Tepperberg38"/> 1346 stiftete Albero (V.) und sein Halbbruder [[Hans I. von Puchheim|Hans (I.) von Puchheim]] für sich und den bereits verstorbenen Heinrich (IV.) einen Jahrtag zu den [[Schottenstift|Wiener Schotten]]. | Bereits 1337 hatte Heinrich (IV.) gemeinsam mit seinem Bruder Albero (V.) mit Restbeständen ihres im [[Erzstift Salzburg]] gelegenen Gutes dem [[w:Benediktinerabtei Michaelbeuern|Benediktinerkloster Michaelbeuern]] (heute Teil der Gemeinde [[Dorfbeuern]]) einen Jahrestag gestiftet.<ref name ="Tepperberg38"/> 1346 stiftete Albero (V.) und sein Halbbruder [[Hans I. von Puchheim|Hans (I.) von Puchheim]] für sich und den bereits verstorbenen Heinrich (IV.) einen Jahrtag zu den [[Schottenstift|Wiener Schotten]]. | ||
Nach dem Erbteilungsvertrag vom 9. Jänner 1348, der nach dem Tod von Heinrich (IV.) von seinen Erben geschlossen wurde, erbte sein Sohn Hans (II.) von Puchheim die Feste Weyerburg und einen Teil der [[Burgruine Rauhenstein|Rauhenstein]].<ref name ="Tepperberg38"/> Durch die Heirat seiner Schwester [[Margaretha von Neuberg|Margaretha]] begann die Zersplitterung des Safentaler Gutes, das ein wichtiger Besitz seiner Familie im [[Herzogtum Steier]] war. Diese Entwicklung wurde durch die Eheschließung seiner Tochter Agnes weitergeführt.<ref name ="Tepperberg40">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 40</ref> | Nach dem Erbteilungsvertrag vom 9. Jänner 1348, der nach dem Tod von Heinrich (IV.) von seinen Erben geschlossen wurde, erbte sein Sohn Hans (II.) von Puchheim die Feste Weyerburg und einen Teil der [[Burgruine Rauhenstein|Rauhenstein]].<ref name ="Tepperberg38"/> Durch die Heirat seiner Schwester [[Margaretha von Neuberg|Margaretha]] begann die Zersplitterung des Safentaler Gutes, das ein wichtiger Besitz seiner Familie im [[Herzogtum Steier]] war. Diese Entwicklung wurde durch die Eheschließung seiner Tochter Agnes weitergeführt.<ref name ="Tepperberg40">vgl. [[w:Christoph Tepperberg|Christoph Tepperberg]]: ''Die Herren von Puchheim im Mittelalter'', 1978, S. 40</ref> |
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