Landesfeuerwehrverband Vorarlberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Landesfeuerwehrverband Vorarlberg''' wurde als eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] mit [[Rechtspersönlichkeit]] und mit Sitz in [[Bregenz]] gegründet. Der heutige Sitz ist in [[Feldkirch]]. Dem [[Landesfeuerwehrverband (Österreich)|Landesfeuerwehrverband]] gehören alle im Land [[Vorarlberg]] aufgestellten [[Ortsfeuerwehr|Orts]]- und [[Betriebsfeuerwehr]]en, alle im Land tätigen [[Feuerversicherung]]sunternehmungen und alle Ehrenmitglieder des Verbandes an. Er hat die Aufgabe, die [[feuerpolizei]]lichen Interessen des Landes wahrzunehmen und zu fördern, insbesondere die Beratung und Unterstützung der Behörden, die fachliche Schulung und Vertretung der Feuerwehrmänner, die Ehrung ihrer besonderen Verdienste und ihre Unterstützung, wenn sie in Erfüllung ihrer Pflicht zu Schaden kommen. Die Tätigkeit des Landesfeuerwehrverbandes unterliegt hinsichtlich ihrer Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Aufsicht der
Der '''Landesfeuerwehrverband Vorarlberg''' wurde als eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] mit [[Rechtspersönlichkeit]] und mit Sitz in [[Bregenz]] gegründet. Der heutige Sitz ist in [[Feldkirch]]. Dem [[Landesfeuerwehrverband (Österreich)|Landesfeuerwehrverband]] gehören alle im Land [[Vorarlberg]] aufgestellten [[Ortsfeuerwehr|Orts]]- und [[Betriebsfeuerwehr]]en, alle im Land tätigen [[Feuerversicherung]]sunternehmungen und alle Ehrenmitglieder des Verbandes an. Er hat die Aufgabe, die [[feuerpolizei]]lichen Interessen des Landes wahrzunehmen und zu fördern, insbesondere die Beratung und Unterstützung der Behörden, die fachliche Schulung und Vertretung der Feuerwehrmänner, die Ehrung ihrer besonderen Verdienste und ihre Unterstützung, wenn sie in Erfüllung ihrer Pflicht zu Schaden kommen. Die Tätigkeit des Landesfeuerwehrverbandes unterliegt hinsichtlich ihrer Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Aufsicht der [[Landesregierung (Österreich)|Landesregierung]].
[[Landesregierung (Österreich)|Landesregierung]].


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] wurden von der Provisorischen Staatsregierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 6, über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich ([[Bundesverfassung (Österreich)#Verfassungs- und Rechts-Überleitungsgesetze 1945)|Rechts-Überleitungsgesetz]] – R-ÜG) die Rechtsvorschriften des [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutschen Reiches]] auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens aufgehoben. Die [[Feuerschutzpolizei]] wurde als staatliche Einrichtung aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen nach den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze wieder die Gemeinden.
Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] wurden von der Provisorischen Staatsregierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 6, über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich ([[Bundesverfassung (Österreich)#Verfassungs- und Rechts-Überleitungsgesetze 1945)|Rechts-Überleitungsgesetz]]) die Rechtsvorschriften des [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutschen Reiches]] auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens aufgehoben. Die [[Feuerschutzpolizei]] wurde als staatliche Einrichtung aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen nach den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze wieder die Gemeinden.


Am 30. Oktober 1945 kam es zu einer Besprechung zwischen [[Landeshauptmann]] [[Ulrich Ilg]] und Vertretern der Vorarlberger Feuerwehren betreffend Wiederaufbau des [[Feuerwehr in Österreich|Feuerwehrwesens im Lande]]. Waren vor dem Krieg noch zwei Feuerwehrverbände in Vorarlberg tätig ([[Vorarlberger Feuerwehrgauverband]] und [[Bregenzerwälder Gauverband für Feuerwehr- und Rettungswesen]]), wurde die Wiedererrichtung eines eigenen Verbandes für die [[Bregenzerwald|Bregenzerwälder]] Feuerwehren von der Landesregierung im Hinblick auf die Größe des Landes abgelehnt. Mit der Führung eines provisorischen Landesfeuerwehrkommandos wurde Josef Mittempergher betraut. Den Feuerwehren der drei politischen Bezirke wurden – vorerst noch provisorisch – Bezirkskommandanten vorgestellt: in Bregenz Lothar Maier, in Feldkirch Josef Wellinger und in [[Bludenz]] Karl Ratt.
Am 30. Oktober 1945 kam es zu einer Besprechung zwischen [[Landeshauptmann]] [[Ulrich Ilg]] und Vertretern der Vorarlberger Feuerwehren betreffend Wiederaufbau des [[Feuerwehr in Österreich|Feuerwehrwesens im Lande]]. Waren vor dem Krieg noch zwei Feuerwehrverbände in Vorarlberg tätig ([[Vorarlberger Feuerwehrgauverband]] und [[Bregenzerwälder Gauverband für Feuerwehr- und Rettungswesen]]), wurde die Wiedererrichtung eines eigenen Verbandes für die [[Bregenzerwald|Bregenzerwälder]] Feuerwehren von der Landesregierung im Hinblick auf die Größe des Landes abgelehnt. Mit der Führung eines provisorischen Landesfeuerwehrkommandos wurde Josef Mittempergher betraut. Den Feuerwehren der drei politischen Bezirke wurden – vorerst noch provisorisch – Bezirkskommandanten vorgestellt: in Bregenz Lothar Maier, in Feldkirch Josef Wellinger und in [[Bludenz]] Karl Ratt.


In den Jahren bis 1948 wurde intensiv an einer neuen [[Feuerwehrgesetz (Österreich)|Feuerpolizeiordnung]] für Vorarlberg gearbeitet, welche am 9. April 1949 in Kraft trat (LGBl 16/1949) und, abgesehen von einigen wenigen Novellierungen<ref>LGBl 18/1971, 28/1979, 56/1994, 91/1994, 34/1999 und 58/2001</ref>, noch heute ihre Gültigkeit hat. Gleichzeitig mit diesem Gesetz trat die [[Durchführungsverordnung]] (LGBl 17/1949) in Kraft, mit welcher bis zur Bestellung der Bezirksfeuerwehrinspektoren und der Konstituierung des Landesfeuerwehrverbandes eine provisorische Verbandsleitung zu bestellen war, die mit der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten betraut wurde. Nach Abschluss dieser Vorarbeiten wurde beim ersten Verbandstag am 17. Juli 1949 in [[Hohenems]] Josef Mittempergher zum Landesfeuerwehrinspektor und Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg bestellt. Aufbau, Aufgaben und Dienstbetrieb wurden durch die von der Landesregierung erlassene Satzung (Anhang IV zu LGBl Nr. 17/1949) näher geregelt.
In den Jahren bis 1948 wurde intensiv an einer neuen [[Feuerwehrgesetz (Österreich)|Feuerpolizeiordnung]] für Vorarlberg gearbeitet, welche am 9. April 1949 in Kraft trat (LGBl. 16/1949) und, abgesehen von einigen wenigen Novellierungen<ref>LGBl. 18/1971, 28/1979, 56/1994, 91/1994, 34/1999 und 58/2001</ref>, noch heute ihre Gültigkeit hat. Gleichzeitig mit diesem Gesetz trat die [[Durchführungsverordnung]] (LGBl. 17/1949) in Kraft, mit welcher bis zur Bestellung der Bezirksfeuerwehrinspektoren und der Konstituierung des Landesfeuerwehrverbandes eine provisorische Verbandsleitung zu bestellen war, die mit der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten betraut wurde. Nach Abschluss dieser Vorarbeiten wurde beim ersten Verbandstag am 17. Juli 1949 in [[Hohenems]] Josef Mittempergher zum Landesfeuerwehrinspektor und Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg bestellt. Aufbau, Aufgaben und Dienstbetrieb wurden durch die von der Landesregierung erlassene Satzung (Anhang IV zu LGBl. Nr. 17/1949) näher geregelt.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
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[[Kategorie:Organisation der Feuerwehr (Österreich)]]
[[Kategorie:Organisation der Feuerwehr (Österreich)]]
[[Kategorie:Feldkirch]]
[[Kategorie:Feldkirch]]
[[Kategorie:Gegründet 1949]]
[[Kategorie:Organisation (Vorarlberg)]]
Anonymer Benutzer