Landesfeuerwehrverband Vorarlberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Fortsetzung der Lehrgangstätigkeit erfolgte nun am Standort des Landesfeuerwehrverbandes in Feldkirch, ''Fidelisstraße 2''. In einem angemieteten Saal von der Stadt Feldkirch fand der theoretische Unterricht statt. Die praktische Ausbildung erfolgte auf dem Sportplatz Oberau in [[Gisingen (Feldkirch)|Gisingen]], Zugs- und Einsatzleiterübungen an Objekten in [[Tosters]] und rund um die [[Alte Pfarrkirche Feldkirch-Tosters|Wallfahrtskirche St. Corneli]]. Die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer erfolgte im Hotel „Bären“ in Feldkirch und für die Nächtigung stand die Jugendherberge in Gisingen zur Verfügung. Eine Notlösung, bei der viel Improvisationsgeschick notwendig war. Von 1980 bis 1984 fanden hier 126 Lehrgänge mit insgesamt 4.009 Lehrgangsteilnehmern statt. | Die Fortsetzung der Lehrgangstätigkeit erfolgte nun am Standort des Landesfeuerwehrverbandes in Feldkirch, ''Fidelisstraße 2''. In einem angemieteten Saal von der Stadt Feldkirch fand der theoretische Unterricht statt. Die praktische Ausbildung erfolgte auf dem Sportplatz Oberau in [[Gisingen (Feldkirch)|Gisingen]], Zugs- und Einsatzleiterübungen an Objekten in [[Tosters]] und rund um die [[Alte Pfarrkirche Feldkirch-Tosters|Wallfahrtskirche St. Corneli]]. Die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer erfolgte im Hotel „Bären“ in Feldkirch und für die Nächtigung stand die Jugendherberge in Gisingen zur Verfügung. Eine Notlösung, bei der viel Improvisationsgeschick notwendig war. Von 1980 bis 1984 fanden hier 126 Lehrgänge mit insgesamt 4.009 Lehrgangsteilnehmern statt. | ||
Die immer größer werdenden Nachfragen der Feuerwehren zur Fortbildung, bedingt durch die technische Entwicklung und Vielfältigkeit der Anforderungen an die Einsatzkräfte, führten bei der Verbandsleitung zum Schluss, dass der Bau einer neuen Landesfeuerwehrschule unumgänglich sei. Nach zweijähriger Bauzeit und zehnjährigen, harten Bemühungen des damaligen Landesfeuerwehrinspektors Erwin Wiederin konnte am 22. Juni 1985 die neue Landesfeuerwehrschule in Feldkirch-[[Altenstadt (Feldkirch)|Altenstadt]] eingeweiht und durch Landeshauptmann [[Herbert Keßler (Politiker)|Herbert Keßler]] an den Landesfeuerwehrverband Vorarlberg übergeben werden. Nach dem Grundsatz „Ausbildung ist Einsatzerfolg“ war und ist heute noch der Landesfeuerwehrverband bemüht, den Feuerwehrmännern in Lehrgängen entsprechend den vielfältigen Aufgaben eine vielseitige Ausbildung zu vermitteln. Optimal eingerichtete Lehrsäle mit entsprechender audiovisueller Einrichtung erlauben in kürzerer Zeit besser das nötige Wissen zu vermitteln. Nicht mehr wegzudenken ist die Übungshalle, das [[Brandhaus]] und seit 3. September 2009 eine neue [[Brandsimulationsanlage|Brandübungsanlage]], wo Einsätze realistisch simuliert werden können. Durch die Aufteilung der Lehrgänge im Frühjahr und Herbst konnten zudem wesentlich mehr Teilnehmer aufgenommen werden. Darüber hinaus steht allen Feuerwehren auch außerhalb des Lehrgangsbetriebes eine [[ | Die immer größer werdenden Nachfragen der Feuerwehren zur Fortbildung, bedingt durch die technische Entwicklung und Vielfältigkeit der Anforderungen an die Einsatzkräfte, führten bei der Verbandsleitung zum Schluss, dass der Bau einer neuen Landesfeuerwehrschule unumgänglich sei. Nach zweijähriger Bauzeit und zehnjährigen, harten Bemühungen des damaligen Landesfeuerwehrinspektors Erwin Wiederin konnte am 22. Juni 1985 die neue Landesfeuerwehrschule in Feldkirch-[[Altenstadt (Feldkirch)|Altenstadt]] eingeweiht und durch Landeshauptmann [[Herbert Keßler (Politiker)|Herbert Keßler]] an den Landesfeuerwehrverband Vorarlberg übergeben werden. Nach dem Grundsatz „Ausbildung ist Einsatzerfolg“ war und ist heute noch der Landesfeuerwehrverband bemüht, den Feuerwehrmännern in Lehrgängen entsprechend den vielfältigen Aufgaben eine vielseitige Ausbildung zu vermitteln. Optimal eingerichtete Lehrsäle mit entsprechender audiovisueller Einrichtung erlauben in kürzerer Zeit besser das nötige Wissen zu vermitteln. Nicht mehr wegzudenken ist die Übungshalle, das [[Brandhaus]] und seit 3. September 2009 eine neue [[Brandsimulationsanlage|Brandübungsanlage]], wo Einsätze realistisch simuliert werden können. Durch die Aufteilung der Lehrgänge im Frühjahr und Herbst konnten zudem wesentlich mehr Teilnehmer aufgenommen werden. Darüber hinaus steht allen Feuerwehren auch außerhalb des Lehrgangsbetriebes eine [[Feuerwehrhaus#Atemschutzübungsanlage|Atemschutzübungsanlage]] zur Verfügung. Die Annahme der neuen Landesfeuerwehrschule und des neu ausgearbeiteten Schulungs- und Ausbildungsprogramms durch die Vorarlberger Wehrkameraden ist enorm. Von 1985 bis 1991 wurden in 630 Lehrgängen 48 verschiedene Lehrgangsarten angeboten und insgesamt 14.659 Lehrgangsteilnehmer (12.388 Feuerwehrmänner und 2.271 anderweitige) unterrichtet. | ||
Im bereits erwähnten Gesetz über das Feuerpolizeiwesen im Lande Vorarlberg (Feuerpolizeiordnung, LGBl. 16/1949) ist geregelt, dass unbeschadet allfälliger Ersatzansprüche alle Aufwendungen, die für Maßnahmen und Einrichtungen nach diesem Gesetze notwendig werden, von der Gemeinde zu tragen sind, insbesondere die Kosten der Bekleidung und Ausrüstung der Ortsfeuerwehr. Zur Unterstützung der Gemeinden wurde vom Land Vorarlberg der Landesfeuerwehrfond eingerichtet und von der Landesregierung verwaltet. Über diese Mittel entscheidet die Landesregierung nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes. Aus dem Landesfeuerwehrfond werden vor allem der Aufwand der Feuerwehrinspektoren und die erforderlichen Mittel des Landesfeuerwehrverbandes zur Durchführung seiner Aufgaben bestritten. Bis zu 20 % der jährlichen Zuflüsse in den Landesfeuerwehrfond können zur Unterstützung der in Ausübung ihres Dienstes an Leben oder Gesundheit zu Schaden gekommenen Feuerwehrmitglieder oder anderer zur Hilfeleistung in öffentlichen Notständen von der Behörde herangezogener und dabei verunglückter Personen und deren Hinterbliebenen verwendet werden. Weiters können an bedürftige Gemeinden Beihilfen für feuerpolizeiliche Aufwendungen gewährt werden, wenn diese vom Landesfeuerwehrverband als notwendig und zweckentsprechend bezeichnet werden. | Im bereits erwähnten Gesetz über das Feuerpolizeiwesen im Lande Vorarlberg (Feuerpolizeiordnung, LGBl. 16/1949) ist geregelt, dass unbeschadet allfälliger Ersatzansprüche alle Aufwendungen, die für Maßnahmen und Einrichtungen nach diesem Gesetze notwendig werden, von der Gemeinde zu tragen sind, insbesondere die Kosten der Bekleidung und Ausrüstung der Ortsfeuerwehr. Zur Unterstützung der Gemeinden wurde vom Land Vorarlberg der Landesfeuerwehrfond eingerichtet und von der Landesregierung verwaltet. Über diese Mittel entscheidet die Landesregierung nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes. Aus dem Landesfeuerwehrfond werden vor allem der Aufwand der Feuerwehrinspektoren und die erforderlichen Mittel des Landesfeuerwehrverbandes zur Durchführung seiner Aufgaben bestritten. Bis zu 20 % der jährlichen Zuflüsse in den Landesfeuerwehrfond können zur Unterstützung der in Ausübung ihres Dienstes an Leben oder Gesundheit zu Schaden gekommenen Feuerwehrmitglieder oder anderer zur Hilfeleistung in öffentlichen Notständen von der Behörde herangezogener und dabei verunglückter Personen und deren Hinterbliebenen verwendet werden. Weiters können an bedürftige Gemeinden Beihilfen für feuerpolizeiliche Aufwendungen gewährt werden, wenn diese vom Landesfeuerwehrverband als notwendig und zweckentsprechend bezeichnet werden. |