Eberhard von Regensberg: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Salzburg ===
=== Salzburg ===
Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd 1207 außerdem dessen Eigengüter um [[Mittersill]]. Der [[w:Pinzgau|Pinzgau]], in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die [[Grafen von Plain]] weiterverliehen war, die bis 1228 noch Ministeriale der bairischen Herzöge waren. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "''dem Kelheimer''" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um [[w:Altenbuch (Wallersdorf)|Altenbuch im Chiemsee]] (heute Teil der Marktgemeinde [[w:Wallersdorf|Wallersdorf]]) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König [[w:Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich (VII.)]] († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 363f.</ref> Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.<ref name ="Österr.Geschichte364">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 364</ref>
Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd 1207 außerdem dessen Eigengüter um [[Mittersill]]. Der [[w:Pinzgau|Pinzgau]], in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die [[Werigand von Plain#Herkunft und Familie#Grafenfamilie von Plain]] weiterverliehen war, die ihren Hauptsitz längst ins heutige Niederösterreich verlegt hatte, aber bis 1228 auch Lehen der bairischen Herzöge innehatte. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "''dem Kelheimer''" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um [[w:Altenbuch (Wallersdorf)|Altenbuch im Chiemsee]] (heute Teil der Marktgemeinde [[w:Wallersdorf|Wallersdorf]]) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König [[w:Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich (VII.)]] († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 363f.</ref> Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.g


Die Grafenfamilie von Plain wurden so Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministeriale, die Herren von [[Saalfelden]] und die [[Steflinger]] erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um Saalfelden, Taxenbach und Rauris, die ihnen die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, weiterer Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von Felben, von Walchen und von [[Goldegg (Adelsgeschlecht)|Goldegg]] nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.<ref name ="Österr.Geschichte364"/>
Die Grafenfamilie von Plain wurde durch diese Belehnung im Pinzgau Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Erst als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministerialen im Pinzgau, die Herren von [[Saalfelden (Adelsgeschlecht)|Saalfelden]] und die [[Pabonen|Stefling]] erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um [[Saalfelden am Steinernen Meer|Saalfelden]], [[Taxenbach]] und [[Rauris]], die ihnen einst die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, von weiteren im Pinzgau ansässigen Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von [[w:Felben (Adelsgeschlecht)|Felben]], von [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Walchen]] und von [[Goldegg (Adelsfamilie)|Goldegg]] nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.<ref name ="Österr.Geschichte364"/>


== Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich ==
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