Gotthard von Neitberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das Testament von Gotthard von Neitberg aus dem Jahr 1371 ==
== Das Testament von Gotthard von Neitberg aus dem Jahr 1371 ==
Warum Gotthard von Neitberg bereits am 30. November 1371 ein Testament verfasste, ist bisher nicht geklärt. In der Geschichtsforschung wird vermutet, dass er zu diesem Zeitpunkt schwer erkrankt war und daher mit seinem baldigen Ableben gerechnet haben könnte. In diesem Testament, das noch vor der Geburt seines Sohnes und Erben Hans (II.) geschrieben wurde, vererbte er seiner Ehefrau Elsbeth seine Feste Neudau mit dem dazugehörigen [[Neudau|gleichnamigen Dorf]] und allem Zubehör sowie die Dörfer [[Limbach|Limbach (Unterlimbach)]] und [[Längenbach]] und Anteile an seinen Weingärten  zu [[Neuberg an der Mürz|Neuberg]], [[Winzenberg]] und [[Heckenberg]]. Vorgesehen war, dass seine Frau diesen Besitz als Witwe bis zu ihrem Tod behalten durfte, danach aber sollte dieser an seinen Bruder Heinrich (II.) und dessen Kinder fallen, wobei eine Zahlung für ihre Herkunftsfamilie, bei der Gotthard zu dieser Zeit offensichtlich Schulden hatte, vorgesehen war. Für den Fall ihrer Wiederverheiratung war vorgesehen, dass Gotthards Bruder Heinrich und dessen Kinder den Besitz, den Gotthard Elsbeth vermacht hatte, ablösen sollten. Weitere Bestimmung in Gotthards Testament betrafen das Heiratsgut seiner Tochter Anna und Legate für mehrere seiner Ritter. Ebenfalls bedachte er seine Schwester Anna, die Ehefrau von Peter von Ebersberg, der er zu diesem Zeitpunkt noch Teile ihres Heiratsgutes schuldig war, und deren Kinder. Zudem stiftete Gotthard dem Stift von [[Vorau]] sein Gut zu [[Wagendorf]] für eine ewige Messe auf dem Altar der Heiligen Margarete, wo sein Vater beigesetzt worden war.  Zu seinen Testamentvollstreckern ernannte er seine Ehefrau Elsbeth und seinen Schwager Peter. Gesiegelt wurde sein Testament von seinem Verwandten [[Albrecht IV. Stuchs|Albert dem Stuchs von Trautmannsdorf]] († 1404) und seinem "guten Freund" Hans von Kirchling.<ref name ="Posch421">
Warum Gotthard von Neitberg bereits am 30. November 1371 ein Testament verfasste, ist bisher nicht geklärt. In der Geschichtsforschung wird vermutet, dass er zu diesem Zeitpunkt schwer erkrankt war und daher mit seinem baldigen Ableben gerechnet haben könnte. In diesem Testament, das noch vor der Geburt seines Sohnes und Erben Hans (II.) geschrieben wurde, vererbte er seiner Ehefrau Elsbeth seine Feste Neudau mit dem dazugehörigen [[Neudau|gleichnamigen Dorf]] und allem Zubehör sowie die Dörfer [[Limbach bei Neudau|Limbach (Unterlimbach)]] und [[Längenbach]] und Anteile an seinen Weingärten  zu [[Neuberg an der Mürz|Neuberg]], Winzenberg und Heckenberg. Vorgesehen war, dass seine Frau diesen Besitz als Witwe bis zu ihrem Tod behalten durfte, danach aber sollte dieser an seinen Bruder Heinrich (II.) und dessen Kinder fallen, wobei eine Zahlung für ihre Herkunftsfamilie, bei der Gotthard zu dieser Zeit offensichtlich Schulden hatte, vorgesehen war. Für den Fall ihrer Wiederverheiratung war vorgesehen, dass Gotthards Bruder Heinrich und dessen Kinder den Besitz, den Gotthard Elsbeth vermacht hatte, ablösen sollten. Weitere Bestimmung in Gotthards Testament betrafen das Heiratsgut seiner Tochter Anna und Legate für mehrere seiner Ritter, die aus Erträgen seiner Güter zu Strallegg, Ratten und St. Jakob beglichen werden sollten. Ebenfalls bedachte er seine Schwester Anna, die Ehefrau von Peter von Ebersberg, der er zu diesem Zeitpunkt noch Teile ihres Heiratsgutes schuldig war, und deren Kinder. Zudem stiftete Gotthard dem Stift von [[Vorau]] sein Gut zu [[Wagendorf]] für eine ewige Messe auf dem Altar der Heiligen Margarete, wo sein Vater beigesetzt worden war.  Zu seinen Testamentvollstreckern ernannte er seine Ehefrau Elsbeth und seinen Schwager Peter. Gesiegelt wurde sein Testament von seinem Verwandten [[Albrecht IV. Stuchs|Albert dem Stuchs von Trautmannsdorf]] († 1404) und seinem "guten Freund" Hans von Kirchling.<ref name ="Posch421"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
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