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Der österreichische Nationalrat hat in dessen Sitzung vom 5. Juli 2001 eine umfassende Novelle des Rundfunkgesetzes beschlossen, den ORF in eine Stiftung "suiGeneris" mit eigener Rechtspersönlichkeit umgewandelt und den Programmauftrag erteilt, die Allgemeinheit umfassend mit Informationen über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen zu versorgen. Der ORF hat für die Förderung des Verständnisses des demokratischen Zusammenlebens, der Kunst, Kultur, Wissenschaft und der österreichischen Identität zu sorgen. Er ist verantwortlich für die Darbietung von Unterhaltung unter angemessener Berücksichtigung aller Altersgruppen und behinderten Menschen. | Der österreichische Nationalrat hat in dessen Sitzung vom 5. Juli 2001 eine umfassende Novelle des Rundfunkgesetzes beschlossen, den ORF in eine Stiftung "suiGeneris" mit eigener Rechtspersönlichkeit umgewandelt und den Programmauftrag erteilt, die Allgemeinheit umfassend mit Informationen über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen zu versorgen. Der ORF hat für die Förderung des Verständnisses des demokratischen Zusammenlebens, der Kunst, Kultur, Wissenschaft und der österreichischen Identität zu sorgen. Er ist verantwortlich für die Darbietung von Unterhaltung unter angemessener Berücksichtigung aller Altersgruppen und behinderten Menschen. | ||
Der gebührenfinanzierte und damit von Marktzwängen wirtschaftlich unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk hat also einen Kultur- und Bildungsauftrag zu erfüllen, indem er Musik nicht nur als Mittel zum Zweck, Hörer anzuziehen und zu binden, nutzt, sondern als eigenständiges Kultur- und Informationsgut pflegt. Das heißt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, Musik aus Österreich zu fördern. | Der gebührenfinanzierte und damit von Marktzwängen wirtschaftlich unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk hat also einen Kultur- und Bildungsauftrag zu erfüllen, indem er Musik nicht nur als Mittel zum Zweck, Hörer anzuziehen und zu binden, nutzt, sondern insbesondere als eigenständiges Kultur- und Informationsgut pflegt. Das heißt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, Musik aus Österreich zu fördern. | ||
=== Ökonomische Funktionsziele === | === Ökonomische Funktionsziele === |
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