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Die ersten derartigen Vorschriften wurden großteils aus Deutschland und hier v. a. von den Firmen, die Löschgeräte oder Leitern erzeugten, übernommen. So waren die Übungs- und Feuerlöschregeln von [[w:Conrad Dietrich Magirus|Conrad Dietrich Magirus]] und einiger anderer (z. B. der Wiener Firmen [[w:Wm. Knaust|Knaust]] oder [[Kernreuter]]) weit verbreitet. | Die ersten derartigen Vorschriften wurden großteils aus Deutschland und hier v. a. von den Firmen, die Löschgeräte oder Leitern erzeugten, übernommen. So waren die Übungs- und Feuerlöschregeln von [[w:Conrad Dietrich Magirus|Conrad Dietrich Magirus]] und einiger anderer (z. B. der Wiener Firmen [[w:Wm. Knaust|Knaust]] oder [[Kernreuter]]) weit verbreitet. | ||
1876 beschloss der Ständige Ausschuss des Verbandes der Freiwilligen und Turner-Feuerwehren, wie der niederösterreichische Landesfeuerwehrverband damals genannt wurde, ein Exerzierreglement herauszugeben, dessen Inhalt außer den ''"Ordnungs-Übungen"'' [Exerzierübungen] auch die ''"Steiger-Exerzitien, die Übungen mit der Spritze"'' und auch die ''"Behandlung der Schläuche"'' umfassen sollte. Grundlage für diese Vorschrift sollte das 1874 entstandene Reglement der [[FF Wiener Neustadt]] sein. Es dauerte aber noch einige Zeit, bis dieses, weit über die Wiener Neustädter Vorschrift hinausgehende Reglement ausgearbeitet war. Die Wiener Neustädter Übungsvorschriften wurden aber bereits am IX. Landesfeuerwehrtag in [[Klosterneuburg]] 1879 als für alle Feuerwehren verbindlich angenommen. | 1876 beschloss der Ständige Ausschuss des Verbandes der Freiwilligen und Turner-Feuerwehren, wie der niederösterreichische Landesfeuerwehrverband damals genannt wurde, ein Exerzierreglement herauszugeben, dessen Inhalt außer den ''"Ordnungs-Übungen"'' [Exerzierübungen] auch die ''"[[w:Steiger (Feuerwehr)|Steiger]]-Exerzitien, die Übungen mit der Spritze"'' und auch die ''"Behandlung der Schläuche"'' umfassen sollte. Grundlage für diese Vorschrift sollte das 1874 entstandene Reglement der [[FF Wiener Neustadt]] sein. Es dauerte aber noch einige Zeit, bis dieses, weit über die Wiener Neustädter Vorschrift hinausgehende Reglement ausgearbeitet war. Die Wiener Neustädter Übungsvorschriften wurden aber bereits am IX. Landesfeuerwehrtag in [[Klosterneuburg]] 1879 als für alle Feuerwehren verbindlich angenommen. | ||
Inzwischen verfassten auch andere Bezirke bzw. Feuerwehren Schriften zur Bedienung bestimmter Geräte und allgemeine Schulungsunterlagen. So veröffentlichte z. B. 1879 der Ausschuss des [[Bezirksfeuerwehrkommando Baden|Bezirksverbandes Baden]] eine Sammlung von ''Uebungen und Dienstes-Vorschriften für die freiwilligen Feuerwehren des Bezirksverbandes Baden in Nieder-Österreich''. Erwähnt sollte an dieser Stelle auch Hanns Schiders ''Leitfaden für freiwillige Feuerwehren insbesonders zur Heranbildung von Chargen'' (Brünn 1878) werden, der gewisse Einflüsse auf Niederösterreich gehabt haben dürfte. | Inzwischen verfassten auch andere Bezirke bzw. Feuerwehren Schriften zur Bedienung bestimmter Geräte und allgemeine Schulungsunterlagen. So veröffentlichte z. B. 1879 der Ausschuss des [[Bezirksfeuerwehrkommando Baden|Bezirksverbandes Baden]] eine Sammlung von ''Uebungen und Dienstes-Vorschriften für die freiwilligen Feuerwehren des Bezirksverbandes Baden in Nieder-Österreich''. Erwähnt sollte an dieser Stelle auch Hanns Schiders ''Leitfaden für freiwillige Feuerwehren insbesonders zur Heranbildung von Chargen'' (Brünn 1878) werden, der gewisse Einflüsse auf Niederösterreich gehabt haben dürfte. |
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