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Gesichert scheint, dass Graf Albert (I.) von Görz 1256 in [[Völkermarkt]] mit einer nicht namentlich genannten Tochter des Grafen Hermann (II.) von Ortenburg verlobt wurde. Eine Ehe kam nicht zustande. Nach einer Urkunde aus dem Jahr 1262, welche nachträglich die Auflösung der Verlobung belegt, war Euphemia von Ortenburg die zuvor nicht namentliche genannte Tochter des Grafen Hermann (II.).<ref name ="tangl342">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten'', 1863, S. 342</ref> | Gesichert scheint, dass Graf Albert (I.) von Görz 1256 in [[Völkermarkt]] mit einer nicht namentlich genannten Tochter des Grafen Hermann (II.) von Ortenburg verlobt wurde. Eine Ehe kam nicht zustande. Nach einer Urkunde aus dem Jahr 1262, welche nachträglich die Auflösung der Verlobung belegt, war Euphemia von Ortenburg die zuvor nicht namentliche genannte Tochter des Grafen Hermann (II.).<ref name ="tangl342">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten'', 1863, S. 342</ref> | ||
Begünstigt durch die bisher nicht eindeutig geklärten Familienverhältnisse der Adelsfamilien von Plain und Maidburg, die beide auch Grafen von Hardegg waren, gibt es inzwischen noch eine weitere Version zu den möglichen Familienverhältnissen von Euphemia von Ortenburg. Nach dieser war Gräfin Euphemia von Ortenburg, die Ehefrau von Graf Albert (I.) von Görz, nicht mit dem Grafen Konrad von Plain und Hardegg verheiratet, sondern eine weitere Euphemia, ihre angeblich gleichnamige Mutter, die Schwester von diesem und seinem Bruder Otto (II.). Gräfin Agnes von Plain und Hardegg wäre in dieser Deutung nicht Euphemias Tochter, sondern ihre jüngere Schwester und somit ebenfalls eine Gräfin von Ortenburg und keine Gräfin von Plain und Hardegg.<ref>vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363''. Mit einer Einleitung zur Struktur der Grafschaft Hardegg im 14. Jahrhundert (= ''Fontes Rerum Austriacarum''. Österreichische Geschichtsquellen. Dritte Abteilung ''Fontes Iuris''. Bd. 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2001. ISBN 3-205-99394-2, S. 41-43</ref> | Begünstigt durch die bisher nicht eindeutig geklärten Familienverhältnisse der Adelsfamilien von Plain und Maidburg, die beide auch Grafen von Hardegg waren, gibt es inzwischen noch eine weitere Version zu den möglichen Familienverhältnissen von Euphemia von Ortenburg. Nach dieser war Gräfin Euphemia von Ortenburg, die Ehefrau von Graf Albert (I.) von Görz, nicht mit dem Grafen Konrad von Plain und Hardegg verheiratet, sondern eine weitere Euphemia, ihre angeblich gleichnamige Mutter, die Schwester von diesem und seinem Bruder Otto (II.). Gräfin Agnes von Plain und Hardegg wäre in dieser Deutung nicht Euphemias Tochter, sondern ihre jüngere Schwester und somit ebenfalls eine Gräfin von Ortenburg und keine Gräfin von Plain und Hardegg.<ref>vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363''. Mit einer Einleitung zur Struktur der Grafschaft Hardegg im 14. Jahrhundert (= ''Fontes Rerum Austriacarum''. Österreichische Geschichtsquellen. Dritte Abteilung ''Fontes Iuris''. Bd. 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2001. ISBN 3-205-99394-2, S. 41-43</ref> | ||
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