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Burggraf Johann (III.) von Maidburg, Graf von Hardegg, trat ein relativ schwieriges Erbe an. Unter seinem Vater und seinem gleichnamigen Cousin war seiner Familie in den 1380er-Jahren eine beträchtliche Erweiterung ihrer Herrschaft gelungen, in dem sie, vermutlich durch Kauf, eine ganze Reihe von landesfürstlichen Lehen erwarben, die zuvor der [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie der Schaunberger]], mit der im 12. und 13. Jahrhundert einige Konflikte gehabt hatten, gehört hatten. Zudem dürfte ihnen auch der Erwerb von umfangreichen Besitzungen in der südlichen [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]] gelungen sein.<ref name ="Zehetmayer61">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S.61</ref> Johann (III.) von Maidburg erbte aber auch enorme Schulden. Der Großteil für diese Schulden waren enorme Zahlungen an seine Verwandte Gräfin Anna von Hals, mit denen Johann (III.) ihre Erbansprüche auf [[Retz]] und [[Hardegg]] ablösen musste. Weitere Schulden dürften eine Folge der Herrschaftserweiterung unter seinem Vater Burkhard (III.) und seinem Cousin Johann (II.) gewesen sein. Außerdem kam es gegen Ende des 14. Jahrhunderts zu einer Erweiterung der Burg Hardegg. Möglicherweise war auch eine kostenspielige Hofhaltung von Johann (III.) für die Schulden mitverantwortlich. Hofämter, mit denen er seine Finanzlage hätte verbessern können, bekleidete Johann Ende des 14. Jahrhunderts keine. Sein Hauptschuldner war sein Verwandter, [[Johann I. von Maidburg|Graf Johann von Mohul]] († 1393). Weitere Schuldner waren Ritter wie [[Rudolf von Tierna]] und [[Niklas Pillung]] sowie Bürger wie [[Ulrich Zink]] und der Forstmeister Hertlein. Außerdem war Johann (III.) auch bei bedeutenden Adelsfamilien wie den [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Wallseern]], [[Kuenringer|Kuenringern]], [[Potonen|Pottendorfern]] und Stubenbergern verschuldet.<ref name ="Zehetmayer63">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S.63</ref> | Burggraf Johann (III.) von Maidburg, Graf von Hardegg, trat ein relativ schwieriges Erbe an. Unter seinem Vater und seinem gleichnamigen Cousin war seiner Familie in den 1380er-Jahren eine beträchtliche Erweiterung ihrer Herrschaft gelungen, in dem sie, vermutlich durch Kauf, eine ganze Reihe von landesfürstlichen Lehen erwarben, die zuvor der [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie der Schaunberger]], mit der im 12. und 13. Jahrhundert einige Konflikte gehabt hatten, gehört hatten. Zudem dürfte ihnen auch der Erwerb von umfangreichen Besitzungen in der südlichen [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]] gelungen sein.<ref name ="Zehetmayer61">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S.61</ref> Johann (III.) von Maidburg erbte aber auch enorme Schulden. Der Großteil für diese Schulden waren enorme Zahlungen an seine Verwandte Gräfin Anna von Hals, mit denen Johann (III.) ihre Erbansprüche auf [[Retz]] und [[Hardegg]] ablösen musste. Weitere Schulden dürften eine Folge der Herrschaftserweiterung unter seinem Vater Burkhard (III.) und seinem Cousin Johann (II.) gewesen sein. Außerdem kam es gegen Ende des 14. Jahrhunderts zu einer Erweiterung der Burg Hardegg. Möglicherweise war auch eine kostenspielige Hofhaltung von Johann (III.) für die Schulden mitverantwortlich. Hofämter, mit denen er seine Finanzlage hätte verbessern können, bekleidete Johann Ende des 14. Jahrhunderts keine. Sein Hauptschuldner war sein Verwandter, [[Johann I. von Maidburg|Graf Johann von Mohul]] († 1393). Weitere Schuldner waren Ritter wie [[Rudolf von Tierna]] und [[Niklas Pillung]] sowie Bürger wie [[Ulrich Zink]] und der Forstmeister Hertlein. Außerdem war Johann (III.) auch bei bedeutenden Adelsfamilien wie den [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Wallseern]], [[ Kuenringer (Adelsfamilie)|Kuenringern]], [[Potonen|Pottendorfern]] und Stubenbergern verschuldet.<ref name ="Zehetmayer63">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S.63</ref> | ||
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