Friedrich von Walchen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 4: Zeile 4:
Friedrich von Walchen entstammte der letzten edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Adelsfamilie des [[Pinzgau|Pinzgaus]], den [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Herren von Walchen]].<ref name ="Österr.Geschichte371">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 371</ref>
Friedrich von Walchen entstammte der letzten edelfreien<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Adelsfamilie des [[Pinzgau|Pinzgaus]], den [[w:Walchen (Adelsgeschlecht)|Herren von Walchen]].<ref name ="Österr.Geschichte371">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 371</ref>


== Leben ==
== Politische Positionierung ==
Friedrich von Walchen war Dompropst im Erzstift Salzburg. Nach dem Tod von [[Wlodizlaus von Schlesien|Erzbischof Wlodizlaus von Salzburg]] († 1270), der ein Verwandter und Verbündeter des  "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönigs]]" [[Ottokar|Przemysl Ottokar II.]] († 1278) gewesen war, wurde er von den Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolger gewählt.<ref name ="Österr.Geschichte371">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 371</ref> Die vorherigen Krisen im Erzstift hatten im Wesentlichen die Position der dortigen Ministerialen gestärkt. Viele von diesen waren auch nach Friedrichs Wahl weiterhin Parteigänger von König Ottokar und besaßen die Unterstützung des Königs, welche Erzbischof Friedrich (II.) nicht für sich gewinnen konnte. Nach der Wahl des Grafen [[Rudolf I. (HRR)|Rudolf (IV. von Habsburg]] († 1291) zum "römischen" König unterstützte er diesen tatkräftig, wofür er mit zahlreichen Gunstbeweisen belohnt wurde. Besonderes Gewicht unter diesen besaß die am 4. Juli 1278 ausgestellte Königsurkunde, die dem Erzbischof von Salzburg die uneingeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zusicherte. In dieser bestätigte der König ihm ausdrücklich das Recht, gegen schwere Verbrecher die Blutsgerichtsbarkeit zu üben, ohne Rücksicht auf deren Stand und Würde.<ref name ="Österr.Geschichte372">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 372</ref>  
Friedrich von Walchen war Dompropst im Erzstift Salzburg. Nach dem Tod von [[Wlodizlaus von Schlesien|Erzbischof Wlodizlaus von Salzburg]] († 1270), der ein Verwandter und Verbündeter des  "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönigs]]" [[Ottokar|Przemysl Ottokar II.]] († 1278) gewesen war, wurde er von den Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolger gewählt.<ref name ="Österr.Geschichte371">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 371</ref> Die vorherigen Krisen im Erzstift hatten im Wesentlichen die Position der dortigen Ministerialen gestärkt. Viele von diesen waren auch nach Friedrichs Wahl weiterhin Parteigänger von König Ottokar und besaßen die Unterstützung des Königs, welche Erzbischof Friedrich (II.) nicht für sich gewinnen konnte. Nach der Wahl des Grafen [[Rudolf I. (HRR)|Rudolf (IV. von Habsburg]] († 1291) zum "römischen" König unterstützte er diesen tatkräftig, wofür er mit zahlreichen Gunstbeweisen belohnt wurde. Besonderes Gewicht unter diesen besaß die am 4. Juli 1278 ausgestellte Königsurkunde, die dem Erzbischof von Salzburg die uneingeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zusicherte. In dieser bestätigte der König ihm ausdrücklich das Recht, gegen schwere Verbrecher die Blutsgerichtsbarkeit zu üben, ohne Rücksicht auf deren Stand und Würde.<ref name ="Österr.Geschichte372">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 372</ref>  


Als König Ottokar im Dezember 1274 sämtliche Besitzungen des Erzstiftes in den von ihm zu dieser Zeit noch beherrschten Ländern besetzen und die Einkünfte sperren ließ, um den Erzbischof so unter Druck zu setzen und von einer weiteren Parteinahme von König Rudolf abzuhalten, hatte er damit zunächst keinen Erfolg. Als es König Ottokar schließlich aber gelang, im Frühjahr 1275 eine Adelsopposition in den Herzogtümern Österreich, Steier und Kärnten zu unterdrücken und die Stadt Friesach, die damals der wichtigste Stützpunkt des Erzstiftes Salzburg im Herzogtum Kärnten war, zu besetzen, begab sich Erzbischof Friedrich nach Prag, wo er sich König Ottokar unterwarf. Um ihn zu demütigen, ließ der König ein Schiedsgericht bestellen, dessen Vorsitz er Bischof [[w:Wernhard von Marsbach|Wernhard von Seckau]] († 1283), der ein Suffraganbischof des Erzbischofs von Salzburg war, übernahm. Als dieser Erzbischof Friedrich beschuldigte, er wäre nur als Aufwiegler und Verschwören an den Hof in Prag gekommen, sah sich dieser mit seinen Begleitern zur Flucht aus dem böhmischen Königreich genötigt, die ihnen gelang.<ref name ="Österr.Geschichte472">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 472</ref> Die Ratschläge, die der Erzbischof dem römischen König wenig später für einen Feldzug gegen König Ottokar gab, nutzen dieser und seine Ratgeber bei der Ausarbeitung ihres Feldzugplanes für 1276.<ref name ="Österr.Geschichte273">vgl. Dopsch-Brunner-Weltin: ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', 1999, S. 473</ref>  
Als König Ottokar im Dezember 1274 sämtliche Besitzungen des Erzstiftes in den von ihm zu dieser Zeit noch beherrschten Ländern besetzen und die Einkünfte sperren ließ, um den Erzbischof so unter Druck zu setzen und von einer weiteren Parteinahme von König Rudolf abzuhalten, hatte er damit zunächst keinen Erfolg. Als es König Ottokar schließlich aber gelang, im Frühjahr 1275 eine Adelsopposition in den Herzogtümern Österreich, Steier und Kärnten zu unterdrücken und die Stadt Friesach, die damals der wichtigste Stützpunkt des Erzstiftes Salzburg im Herzogtum Kärnten war, zu besetzen, begab sich Erzbischof Friedrich nach Prag, wo er sich König Ottokar unterwarf. Um ihn zu demütigen, ließ der König ein Schiedsgericht bestellen, dessen Vorsitz [[w:Wernhard von Marsbach|Bischof Wernhard von Seckau]] († 1283), der ein Suffraganbischof des Erzbischofs von Salzburg war, übernahm. Als dieser Erzbischof Friedrich beschuldigte, er wäre nur als Aufwiegler und Verschwören an den Hof in Prag gekommen, sah sich dieser mit seinen Begleitern zur Flucht aus dem böhmischen Königreich genötigt, die ihnen gelang.<ref name ="Österr.Geschichte472">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', S. 472</ref> Die Ratschläge, die der Erzbischof dem römischen König wenig später für einen Feldzug gegen König Ottokar gab, nutzen dieser und seine Ratgeber bei der Ausarbeitung ihres Feldzugplanes für 1276.<ref name ="Österr.Geschichte273">vgl. Dopsch-Brunner-Weltin: ''Österreichische Geschichte 1122–1278'', 1999, S. 473</ref>  


== Machtkampf mit den Ministerialen im Erzstift ==
Während seiner Amtszeit als Erzbischof versuchte Friedrich von Walchen seine mächtigsten Dienstleute wieder unter seine Herrschaft zu zwingen. Davon betroffen waren die Herren von Kalham, von Tann, von Törring, von Goldegg, von Bergheim, von Radeck, von Staufeneck und Wispeck. Auch gegen seine erzbischöflichen Ministerialen in den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]], [[Herzogtum Steier|Steier]] und [[w:Herzogtum Bayern|Baiern]] ging Erzbischof Friedrich mit unerbitterlicher Härte vor. Neben militärischen Machtmitteln setzte er den Kirchenbann ein und strebte kanonische Prozesse gegen sie an. Dabei wurde er nicht nur von König Rudolf I., sondern auch von [[w:Gregor X.|Papst Gregor X.]] († 1276) energisch unterstützt.<ref name ="Österr.Geschichte372"/>
Während seiner Amtszeit als Erzbischof versuchte Friedrich von Walchen seine mächtigsten Dienstleute wieder unter seine Herrschaft zu zwingen. Davon betroffen waren die Herren von Kalham, von Tann, von Törring, von Goldegg, von Bergheim, von Radeck, von Staufeneck und Wispeck. Auch gegen seine erzbischöflichen Ministerialen in den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]], [[Herzogtum Steier|Steier]] und [[w:Herzogtum Bayern|Baiern]] ging Erzbischof Friedrich mit unerbitterlicher Härte vor. Neben militärischen Machtmitteln setzte er den Kirchenbann ein und strebte kanonische Prozesse gegen sie an. Dabei wurde er nicht nur von König Rudolf I., sondern auch von [[w:Gregor X.|Papst Gregor X.]] († 1276) energisch unterstützt.<ref name ="Österr.Geschichte372"/>


48.827

Bearbeitungen

Navigationsmenü