Wert des Lebens: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wert des Lebens''' ist eine Ausstellung im ersten Stock des [[Schloss Hartheim|Schlosses Hartheim]] in [[Oberösterreich]]. [[Datei:Ausstellung Wert des Lebens 201701.jpg|rechts|190px]]
'''Wert des Lebens''' ist eine Ausstellung im ersten Stock des [[Schloss Hartheim|Schlosses Hartheim]] in [[Oberösterreich]]. [[Datei:Ausstellung Wert des Lebens 201701.jpg|rechts|190px]]
Sie informiert über den Umgang der Gesellschaft mit [[Behinderung|behinderten Menschen]] vom Beginn der [[Industrialisierung]] bis zur Gegenwart. "Der Bogen spannt sich von der „ökonomischen Wertung“ des Menschen am Beginn der Industriegesellschaft bis zur aktuellen Forderung nach gesellschaftlicher [[Gleichstellung]] behinderter Menschen und den Fragen nach den ethischen Grenzen der Entwicklung in Medizin und Biowissenschaften."<ref>[https://www.alkoven.at/Lern-_und_Gedenkort_Schloss_Hartheim_8 Zitat] von der Internetseite der Gemeinde [[Alkoven (Oberösterreich)|Alkoven]].</ref>
Sie informiert über den Umgang der Gesellschaft mit [[Behinderung|behinderten Menschen]] vom Beginn der [[Industrialisierung]] bis zur Gegenwart. „Der Bogen spannt sich von der ‚ökonomischen Wertung‘ des Menschen am Beginn der Industriegesellschaft bis zur aktuellen Forderung nach gesellschaftlicher [[Gleichstellung]] behinderter Menschen und den Fragen nach den ethischen Grenzen der Entwicklung in Medizin und Biowissenschaften.<ref>[https://www.alkoven.at/Lern-_und_Gedenkort_Schloss_Hartheim_8 Zitat] von der Internetseite der Gemeinde [[Alkoven (Oberösterreich)|Alkoven]].</ref>


== Geschichte der Ausstellung ==
== Geschichte der Ausstellung ==
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Jedes Thema ist in einem Raum der Ausstellung dargestellt.
Jedes Thema ist in einem Raum der Ausstellung dargestellt.
=== Wert des Lebens – Umgang mit den Unbrauchbaren ===
=== Wert des Lebens – Umgang mit den Unbrauchbaren ===
Im Schloss Hartheim wurden zehntausende Menschen in der Zeit des [[Nationalsozialismus]] ermordet. Diese Tatsache ist der Ausgangspunkt zu Überlegungen über den Wert des Lebens. Es geht dabei um den Umgang mit Menschen, die als "unbrauchbar" bezeichnet werden.
Im Schloss Hartheim wurden zehntausende Menschen in der Zeit des [[Nationalsozialismus]] ermordet. Diese Tatsache ist der Ausgangspunkt zu Überlegungen über den Wert des Lebens. Es geht dabei um den Umgang mit Menschen, die als „unbrauchbar“ bezeichnet werden.


Die Ausstellung untersucht die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten 250 Jahren. Damals hat man die Menschen eingeteilt: "Brauchbare Menschen" konnten in [[Fabrik]]en arbeiten. "Unbrauchbare Menschen" waren dafür nicht geeignet.
Die Ausstellung untersucht die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten 250 Jahren. Damals hat man die Menschen eingeteilt: „Brauchbare Menschen“ konnten in [[Fabrik]]en arbeiten. „Unbrauchbare Menschen“ waren dafür nicht geeignet.


=== Religion und Wissenschaft ===
=== Religion und Wissenschaft ===
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So entstand eine neue Gruppe in der Gesellschaft: die [[Proletariat|Industriearbeiterschaft]]. Wer nicht in der Fabrik arbeiten konnte, musste durch die [[Familie#Funktionen der Familie|Familie]] unterstützt werden oder ins [[Armenhaus]] oder eine ähnliche Hilfsorganisation gehen.
So entstand eine neue Gruppe in der Gesellschaft: die [[Proletariat|Industriearbeiterschaft]]. Wer nicht in der Fabrik arbeiten konnte, musste durch die [[Familie#Funktionen der Familie|Familie]] unterstützt werden oder ins [[Armenhaus]] oder eine ähnliche Hilfsorganisation gehen.


=== Sorge für die "Unbrauchbaren" ===
=== Sorge für die „Unbrauchbaren“ ===
Lange Zeit kümmerten sich kirchliche und private Einrichtungen um die Unterstützung der Armen und Unbrauchbaren. Erst das Reichsgemeindegesetz von 1862 regelte, dass die Gemeinden sich um arme Bürger kümmern mussten. Das Heimatrecht von 1863 legte die Voraussetzungen dafür fest, Unterstützung konnte man nur in der Heimatgemeinde bekommen.
Lange Zeit kümmerten sich kirchliche und private Einrichtungen um die Unterstützung der Armen und Unbrauchbaren. Erst das Reichsgemeindegesetz von 1862 regelte, dass die Gemeinden sich um arme Bürger kümmern mussten. Das Heimatrecht von 1863 legte die Voraussetzungen dafür fest, Unterstützung konnte man nur in der Heimatgemeinde bekommen.


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