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Während sein älterer Bruder Hugo (IV.) nach dem Tod des Vaters die Herrschaft über die Grafschaft [[Feldkirch]] übernahm, war für Graf Ulrich (II.) von Montfort eine Klerikerkarriere vorgesehen. Nach der Ermordung von Hugo (IV.) übernahm er jedoch mit seinem Bruder Rudolf (III.), der es bis zum Bischof von Konstanz brachte, die Verwaltung der Grafschaft Feldkirch.<ref name ="Burmeister21"/> Gemeinsam mit Bischof Rudolf holte er Juden nach Feldkirch und sorgte dafür, dass das "Feldkircher Recht" erstmals kodifiziert wurde. Nach dem Tod von Bischof Rudolf gewährte er der Bürgerschaft von Feldkirch das Bündnisrecht und ließ sie 1337 als Vertragspartner in den Ewigen Bund, den er mit den [[Habsburger|Habsburgern]] geschlossen hatte, aufnehmen.<ref name ="Burmeister21"/> | Während sein älterer Bruder Hugo (IV.) nach dem Tod des Vaters die Herrschaft über die Grafschaft [[Feldkirch]] übernahm, war für Graf Ulrich (II.) von Montfort eine Klerikerkarriere vorgesehen. Nach der Ermordung von Hugo (IV.) übernahm er jedoch mit seinem Bruder Rudolf (III.), der es bis zum Bischof von Konstanz brachte, die Verwaltung der Grafschaft Feldkirch.<ref name ="Burmeister21">vgl. [[w:Karl Heinz Burmeister|Karl Heinz Burmeister]]: ''Die Grafen von Montfort'', 1996, S. 21</ref> Gemeinsam mit Bischof Rudolf holte er Juden nach Feldkirch und sorgte dafür, dass das "Feldkircher Recht" erstmals kodifiziert wurde. Nach dem Tod von Bischof Rudolf gewährte er der Bürgerschaft von Feldkirch das Bündnisrecht und ließ sie 1337 als Vertragspartner in den Ewigen Bund, den er mit den [[Habsburger|Habsburgern]] geschlossen hatte, aufnehmen.<ref name ="Burmeister21"/> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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