Heinrich II. (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herzog von Österreich ==
== Herzog von Österreich ==
Nach zähen Verhandlungen verzichtete Herzog Heinrich schließlich auf die bairische Herzogswürde. Als Gegenleistung für seinen Verzicht wurde die Markgrafschaft Österreich 1156 zu einem eigenständigen Herzogtum, von Baiern nun unabhängigen Herzogtum erhoben, welches er bis zu seinem Tod als Herzog von Österreich regierte. Dieses neu gebildete Herzogtum umfasste damals bereits große Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich sowie im späteren Bundesland Oberösterreich gelegenen Grafschaften. Außerdem erhielt er als weitere Entschädigung gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau Theodora von Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''" mit dem "[[w:Privilegium minus|Privilegium minus]]" (1156) Sonderrechte verliehen, die für die weitere Geschichte seiner Familie und seines Herzogtums noch wichtig werden sollten.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|3|168||Herzogtum Österreich}}</ref> Wem von den kirchlichen und weltlichen Reichsfürsten tatsächlich das Verdienst zukam, diese Lösung vermittelt oder angeregt zu haben, ist bisher nicht eindeutig geklärt werden. In der neueren Geschichtsforschung werden diesbezüglich folgende Personen diskutiert: die Bischofe [[w:Otto von Freising|Otto von Freising]] († 1158)<ref group="A">Bischof Otto von Freising wird unter den Zwischenträgern der Verhandlungen im Jahr 1155 genannt, die allerdings noch keinen Erfolg hatten. Zur Beilegung des politischen und gesellschaftlichen Konflikts besaß er ideale Voraussetzungen, außer der engen Verwandtschaft mit den beteiligten Akteuren, geistige Autorität und wohl auch eine Art theologisch fundierte staatsrechtliche Sicht</ref> und [[w:Hartmann von Brixen|Hartmann von Brixen]] († 1164)<ref group="A">Bischof Hartmann von Brixen stand der sogenannten "Reformkirche" nahe. In der neueren Forschung gilt er als einer der wichtigsten Berater von König beziehungsweise Kaiser Friedrich I. Barbarossa. Als früherer Propst von [[Stift Klosterneuburg|Klosterneuburg]] dürfte er zudem freundschaftliche Kontakte zu Herzog Heinrich (II.) "'Jasomirgott''" gehabt haben</ref> sowie der spätere [[w:Königreich Böhmen|böhmische König]] [[w:Vladislav II.|Vladislav (II.)]] († 1174)<ref group="A">Herzog beziehungsweise König Vladislav II. war der Schwager von Herzog Heinrich II. "''Jasomirgott''" und dürfte als direkter Nachbar großes Interesse an einer Klärung der dortigen Verhältnisse gehabt haben. Dass er mit der zeremoniellen Verkündigung des Fürstenspruches beauftragt wurde, wäre eine Indiz für seine Mitwirkung.</ref>.<ref name ="scheibelreiter214">vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S 214</ref> Die Zeugenliste des "Privilegium minus" enthält im Wesentlichen jene Fürsten, Grafen, Edelfreie, Hochfreie und Ministeriale, die an einer Neuordnung im Südosten des Reiches Interesse hatten. Ungewöhnlich ist, dass als Zeugen hier einmal alle Bischöfe der bairischen Kirchenprovinz aufscheinen und neben dem [[w:Eberhard von Bamberg|Bischof von Bamberg]], der von Kaiser Friedrich I. häufig bei schwierigen Verhandlungen zugezogen wurde, auch der Bischof von Trient und der Patriach von Aquileia. Weitere Zeugen sind enge Verwandte des Kaisers, unter diesen [[w:Welf VI.|Herzog Welf VI.]], wohl als Garant der welfischen Partei, sowie [[w:Albrecht I. (Brandenburg)|Markgraf Albrecht (I.) von Brandenburg]] ("''Albrecht der Bär''").<ref>vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S 214f.</ref> Auffällig ist, dass unter den genannten Zeugen [[Otakar III. (Steiermark)|Markgraf Otakar (III.) von Steier]] fehlt.<ref name ="scheibelreiter215">vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S 215</ref>  
Nach zähen Verhandlungen verzichtete Herzog Heinrich schließlich auf die bairische Herzogswürde. Wem von den kirchlichen und weltlichen Reichsfürsten das Verdienst zukam, diese Lösung vermittelt oder angeregt zu haben, ist in der Geschichtsforschung bisher nicht eindeutig geklärt. In der neueren Forschung werden diesbezüglich folgende Personen diskutiert: die Bischofe [[w:Otto von Freising|Otto von Freising]] († 1158)<ref group="A">Bischof Otto von Freising wird unter den Zwischenträgern der Verhandlungen im Jahr 1155 genannt, die allerdings noch keinen Erfolg hatten. Zur Beilegung des politischen und gesellschaftlichen Konflikts besaß er jedenfalls ideale Voraussetzungen. Er war ein enger Verwandter der beteiligten Akteure und verfügte über die geistige Autorität und eine theologisch fundierte staatsrechtliche Sicht.</ref> und [[w:Hartmann von Brixen|Hartmann von Brixen]] († 1164)<ref group="A">Bischof Hartmann von Brixen stand der sogenannten "Reformkirche" nahe. In der neueren Forschung gilt er als einer der wichtigsten Berater von König beziehungsweise Kaiser Friedrich I. Barbarossa. Als früherer Propst von [[Stift Klosterneuburg|Klosterneuburg]] dürfte er zudem freundschaftliche Kontakte zu Herzog Heinrich (II.) "'Jasomirgott''" gehabt haben,</ref> sowie der spätere [[w:Königreich Böhmen|böhmische König]] [[w:Vladislav II.|Vladislav (II.)]] († 1174)<ref group="A">Herzog beziehungsweise König Vladislav II. war der Schwager von Herzog Heinrich II. "''Jasomirgott''" und dürfte als direkter Nachbar großes Interesse an einer Klärung der Verhältnisse im Herzogtum Baiern und der Markgrafschaft Österreich gehabt haben. Dass er mit der zeremoniellen Verkündigung des Fürstenspruches beauftragt wurde, gilt als ein Indiz für seine Mitwirkung.</ref>.<ref name ="scheibelreiter214">vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S 214</ref> Als Gegenleistung für seinen Verzicht wurde die Markgrafschaft Österreich 1156 zu einem eigenständigen, vom Herzogtum Baiern nun mehr unabhängigen Herzogtum erhoben. Über dieses regierte Herzog Heinrich bis zu seinem Tod als Herzog von Österreich. Dieses neu gebildete Herzogtum Österreich umfasste damals bereits große Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich sowie einige im späteren Bundesland Oberösterreich gelegene Grafschaften. Als weitere Entschädigung für den Verzicht auf die bairische Herzogswürde wurden ihm und seiner zweiten Ehefrau Theodora von Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''" mit dem "[[w:Privilegium minus|Privilegium minus]]" (1156) Sonderrechte verliehen, die für die weitere Geschichte seiner Familie und seines Herzogtums noch wichtig werden sollten.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|3|168||Herzogtum Österreich}}</ref> Die Zeugenliste des "Privilegium minus" enthält im Wesentlichen jene Fürsten, Grafen, Edelfreie, Hochfreie und Ministeriale, die an einer Neuordnung im Südosten des Reiches Interesse hatten. Ungewöhnlich ist, dass als Zeugen für die Ausstellung dieser Urkunde einmal alle Bischöfe der bairischen Kirchenprovinz aufscheinen und neben dem [[w:Eberhard von Bamberg|Bischof von Bamberg]], der von Kaiser Friedrich I. häufig bei schwierigen Verhandlungen zugezogen wurde, auch der Bischof von Trient und der Patriach von Aquileia genannt sind. Weitere Zeugen waren enge Verwandte des Kaisers, unter diesen [[w:Welf VI.|Herzog Welf VI.]], wohl als Garant der welfischen Partei, sowie [[w:Albrecht I. (Brandenburg)|Markgraf Albrecht (I.) von Brandenburg]] ("''Albrecht der Bär''").<ref>vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S 214f.</ref> Auffällig ist, dass unter den genannten Zeugen [[Otakar III. (Steiermark)|Markgraf Otakar (III.) von Steier]] fehlt.<ref name ="scheibelreiter215">vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S 215</ref>  


Das tatsächliche Ausmaß der im "Privilegium minus" verliehenen Sonderrechte ist in der Forschung wiederholt diskutiert worden. Feststeht, dass einige dieser Rechte als innovativ einzustufen sind, da sie bisher im Rahmen der Reichsverfassung nicht bekannt gewesen oder gestattet worden waren. Neben der Erbfolge von Töchtern beim Fehlen von erbberechtigten Söhnen war zum Beispiel ein Designationsrecht ("''libertas affectandi''") festgeschrieben, dass dem Herzog beim Fehlen von erbberechtigten Kinder eine Mitbestimmung bei der Nachfolgeregelung einräumte. Nach einer weiteren Bestimmung durfte jede Gerichtsbarkeit im Lande nur mit Genehmigung des Herzogs ("''sine ducis consensu vel percessione''") ausgeübt werden. Hinzu kamen noch die rechtliche Erlaubnis, nur mehr an den königlichen und kaiserlichen Hoftagen im Herzogtum Baiern teilnehmen zu müssen und dem König beziehungsweise Kaiser nur mehr auf dessen Kriegszügen in die dem Herzogtum benachbarte Länder Heerfolge leisten zu müssen. Diese verbrieften Rechten gaben dem Herzog mehr Möglichkeit, sich dem Ausbau seiner eigenen Landesherrschaft zu widmen. Er konnte sich so auch eine ganze Reihe von beträchtlichen Kosten ersparen, welche zum Beispiel die Reise zum Hoftag und der Aufenthalt dort für ihn und sein Gefolge bedeuteten, zudem er durchaus verpflichtet war, sich auf einem solchen auch im eigenen Interesse standesgemäß zu präsentieren. Die Eingrenzung der Heerfolge auf die Nachbarländer, konkret auf die Herrschaft von Friedrich Barbarossa bezogen, befreite den Herzog zum Beispiel von der Teilnahme an dessen zahlreichen Italienfeldzügen.<ref>vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger''. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 211ff.</ref> Allerdings sah sich der Herzog keineswegs dazu verpflichtet, die rechtlichen Möglichkeiten, die ihm im "Privilegium minus" eingeräumt worden waren, tatsächlich nutzen zu müssen. So begleitete Herzog Heinrich zum Beispiel den Kaiser 1158 und 1162 auf Italienfeldzuge, wobei er unter den angesehensten Reichsfürsten aufscheint.<ref name ="scheibelreiter213">vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S. 213</ref> Im den Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Friedrich I. mit verschiedenen Päpsten, die zeitweilig zu einem Schisma führten, stand der Herzog gewöhnlich auf der Seite des Kaisers, wobei er allerdings gegenüber den Vertreter der Gegenseite eine gewisse Neutralität wahrte.<ref>vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S. 220ff.</ref>
Das tatsächliche Ausmaß der im "Privilegium minus" verliehenen Sonderrechte ist in der Forschung wiederholt diskutiert worden. Feststeht, dass einige dieser Rechte als innovativ einzustufen sind, da sie bisher im Rahmen der Reichsverfassung nicht bekannt oder gestattet waren. Neben der Erbfolge von Töchtern beim Fehlen von erbberechtigten Söhnen war zum Beispiel ein Designationsrecht ("''libertas affectandi''") festgeschrieben, dass dem Herzog beim Fehlen von erbberechtigten Kinder eine Mitbestimmung bei der Nachfolgeregelung einräumte. Nach einer weiteren Bestimmung durfte jede Gerichtsbarkeit im Lande nur mit Genehmigung des Herzogs ("''sine ducis consensu vel percessione''") ausgeübt werden. Hinzu kamen noch die rechtliche Erlaubnis, nur mehr an den königlichen und kaiserlichen Hoftagen im Herzogtum Baiern teilnehmen zu müssen und dem König beziehungsweise Kaiser nur mehr auf dessen Kriegszügen in die dem Herzogtum benachbarte Länder Heerfolge zu leisten. Diese verbrieften Rechten gaben dem Herzog mehr Möglichkeit, sich dem Ausbau seiner eigenen Landesherrschaft zu widmen. Er konnte sich so auch eine ganze Reihe von beträchtlichen Kosten ersparen, welche zum Beispiel die Reise zum Hoftag und der Aufenthalt dort für ihn und sein Gefolge bedeuteten, zudem er durchaus verpflichtet war, sich auf einem solchen auch im eigenen Interesse standesgemäß zu präsentieren. Die Eingrenzung der Heerfolge auf die Nachbarländer, konkret auf die Herrschaft von Friedrich Barbarossa bezogen, befreite den Herzog zum Beispiel von der Teilnahme an dessen zahlreichen Italienfeldzügen.<ref>vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger''. Reichsfürsten und Landesherren. Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010. ISBN 978-3-205-78573-6. S. 211ff.</ref> Allerdings sah sich der Herzog keineswegs dazu verpflichtet, die rechtlichen Möglichkeiten, die ihm im "Privilegium minus" eingeräumt worden waren, tatsächlich nutzen zu müssen. So begleitete Herzog Heinrich zum Beispiel den Kaiser 1158 und 1162 auf Italienfeldzuge, wobei er unter den angesehensten Reichsfürsten aufscheint.<ref name ="scheibelreiter213">vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S. 213</ref> In den Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Friedrich I. mit verschiedenen Päpsten, die zeitweilig zu einem Schisma führten, stand der Herzog gewöhnlich auf der Seite des Kaisers, wobei er allerdings gegenüber den Vertretern der Gegenseite eine gewisse Neutralität wahrte.<ref>vgl. [w:Georg Scheibelreiter|Georg Scheibelreiter]]: ''Die Babenberger'', 2010, S. 220ff.</ref>


== Heinrich ''Jasomirgott'' und die Stadt Wien ==
== Heinrich ''Jasomirgott'' und die Stadt Wien ==
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