Obergutachter: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Obergutachter''' (selten ''Obersachverständiger'') ist ein [[w:Sachverständiger|Sachverständiger]], der von einem [[w:Gericht (Österreich)|Gericht]] oder einer [[w:Behörde (Österreich)|Behörde]] mit der Überprüfung eines Gutachtens eines oder mehrerer anderer Sachverständigen beauftragt wird und dafür ein ''Obergutachten'' erstellt.<ref name=SV1>''Der SachverständigeV, Heft 2/2023, S. 97.</ref>
Ein '''Obergutachter''' (selten ''Obersachverständiger'') ist ein [[w:Sachverständiger|Sachverständiger]], der von einem [[w:Gericht (Österreich)|Gericht]] oder einer [[w:Behörde (Österreich)|Behörde]] mit der Überprüfung eines [[w:Gutachten|Gutachtens]] eines oder mehrerer anderer Sachverständigen beauftragt wird und dafür ein ''Obergutachten'' erstellt.<ref name=SV1>''Der SachverständigeV, Heft 2/2023, S. 97.</ref>


Bei Widersprüchen zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten wird hingegen kein Obergutachter bestellt<ref name=SV1 />, sondern gilt in der Regel das gerichtlich beauftragte Gutachten.
Bei Widersprüchen zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten wird hingegen kein Obergutachter bestellt<ref name=SV1 />, sondern gilt in der Regel das gerichtlich beauftragte Gutachten.
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