Abstammung (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 12: Zeile 12:
== Mutterschaft ==
== Mutterschaft ==
In Österreich galt und gilt wie in Deutschland der altrömische Grundsatz: '' [[w:Mater semper certa est|Mater semper certa est]] '' („die Mutter ist immer gewiss“). Rechtliche [[w:Mutter|Mutter]] des Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat.<ref> § 143 [[w:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)]]: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ § 1591 [[w:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)]] (Deutschland): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“</ref> Unabhängig von einer möglichen Abweichung wegen z. B. [[w:Künstliche Befruchtung|künstlicher Befruchtung]]. Die Mutterschaft (Abstammung mütterlicherseits) ist damit nach diesem Rechtsprinzip leicht festzustellen. [[w:Leihmutterschaft|Leihmutterschaft]] ändert in Österreich und Deutschland (für in diesen Ländern geborene Kinder) nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat.
In Österreich galt und gilt wie in Deutschland der altrömische Grundsatz: '' [[w:Mater semper certa est|Mater semper certa est]] '' („die Mutter ist immer gewiss“). Rechtliche [[w:Mutter|Mutter]] des Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat.<ref> § 143 [[w:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)]]: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ § 1591 [[w:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)]] (Deutschland): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“</ref> Unabhängig von einer möglichen Abweichung wegen z. B. [[w:Künstliche Befruchtung|künstlicher Befruchtung]]. Die Mutterschaft (Abstammung mütterlicherseits) ist damit nach diesem Rechtsprinzip leicht festzustellen. [[w:Leihmutterschaft|Leihmutterschaft]] ändert in Österreich und Deutschland (für in diesen Ländern geborene Kinder) nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat.
<u>Anmerkung</u>: Die Leihmutterschaft ist in Österreich und Deutschland für die Leihmutter, die Ei- bzw. den Samenspender nicht mit Strafe bedroht.<ref>Siehe im Speziellen § 2 und § 3 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Österreich (BGBl. Nr. 275/1992) bzw. in Deutschland § 1 Embryonenschutzgesetz (ESchG, BGBl. I S. 2746).</ref>


== Vaterschaft ==
== Vaterschaft ==
10.239

Bearbeitungen

Navigationsmenü