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Durch den großen Bedarf an Arbeitsplätzen hatten die Steinbruchpächter einige ihrer Leute direkt in den Steinbrüchen angesiedelt. Das k.k. Stuhlrichter-Amt von [[Neusiedl am See]] (oberste Verwaltungsbehörde) ordnete behördlich der Stiftsverwaltung zu Königshof am 13. Juli 1858 an, diese Arbeiterwohnungen zu räumen. Im Interesse des [[Gewerbebetrieb]]es, wie auch im [[öffentliches Interesse|öffentlichen Interesse]], ''sollten dazu notwendige Gebäude errichtet werden, das Stift Heiligenkreuz aber durchaus keine Bauplätze zu diesem Zweck veräußern wolle...'' | Durch den großen Bedarf an Arbeitsplätzen hatten die Steinbruchpächter einige ihrer Leute direkt in den Steinbrüchen angesiedelt. Das k.k. Stuhlrichter-Amt von [[Neusiedl am See]] (oberste Verwaltungsbehörde) ordnete behördlich der Stiftsverwaltung zu Königshof am 13. Juli 1858 an, diese Arbeiterwohnungen zu räumen. Im Interesse des [[Gewerbebetrieb]]es, wie auch im [[öffentliches Interesse|öffentlichen Interesse]], ''sollten dazu notwendige Gebäude errichtet werden, das Stift Heiligenkreuz aber durchaus keine Bauplätze zu diesem Zweck veräußern wolle...'' | ||
Abt [[Edmund Komáromy]] antwortete am 21. Juli 1858<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 51/X/5 </ref> .. ''dass ja im Orte Steinbruch Häuser vorhanden sind, die umgebaut und mit einem oder zwei Stockwerken zusätzlich, leicht Arbeiterwohnungen errichtet werden können. Es handelt sich bloß um [[vage]] Ausreden der Kaisersteinbrucher Meister, .. die fortwährenden Holz[[frevel]]eien wegen der bisherigen [[Baracke]]n im Walde werden nach dem jetzt strengen Waldgesetz nicht mehr geduldet, .. den Pacht der Steinbrüche auf gerichtlichem Wege zu kündigen, oder die | Abt [[Edmund Komáromy]] antwortete am 21. Juli 1858<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 51/X/5 </ref> .. ''dass ja im Orte Steinbruch genug Häuser vorhanden sind, die umgebaut und mit einem oder zwei Stockwerken zusätzlich, leicht Arbeiterwohnungen errichtet werden können. Es handelt sich bloß um [[vage]] Ausreden der Kaisersteinbrucher Meister, .. weiters, die fortwährenden Holz[[frevel]]eien wegen der bisherigen [[Baracke]]n im Walde werden nach dem jetzt strengen [[Waldgesetz]] nicht mehr geduldet, .. letztzlich den Pacht der Steinbrüche auf gerichtlichem Wege zu [[Kündigung|kündigen]], oder die stiftlichen Steinbrüche gänzlich eingehen zu lassen oder dieselben an die Wiener Steinmetzmeister in den Pacht zu geben''. | ||
== Das Stift Heiligenkreuz erhöht 1866 den Pachtzins der Steinbrüche == | == Das Stift Heiligenkreuz erhöht 1866 den Pachtzins der Steinbrüche == |
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