Metallsprengung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Metallsprengungen bestehen besondere Gefahren durch die Splitterwirkung der beeinflussten Metalle, die im Bereich der [[w:Militär|militärtischen]] Anwendung teilweise gewollt sind um Menschen zu verletzen oder zu töten oder Sachen nachhaltig zu beschädigen. In der zivilen Anwendung hingegen soll die Splitterwirkung mit geeigneten Mitteln vermieden werden.
Bei Metallsprengungen bestehen besondere Gefahren durch die Splitterwirkung der beeinflussten Metalle, die im Bereich der [[w:Militär|militärtischen]] Anwendung teilweise gewollt sind um Menschen zu verletzen oder zu töten oder Sachen nachhaltig zu beschädigen. In der zivilen Anwendung hingegen soll die Splitterwirkung mit geeigneten Mitteln vermieden werden.


Um im zivile Bereich die Verletzung von Menschen oder Beschädigung von Sachen zu vermeiden, ist bei der Metallsprengung auf die Lademengenberechnung, die Ladungsanbringung, den möglichen Streubereich, auf die Lage und den Einsatz der Zünder und im Hinblick auf den verwendet Sprengstoff, genauestens Bedacht zu nehmen.<ref name=Kappl /> Nach § 27 der Sprengarbeitenverordnung<ref>BGBl. II Nr. 358/2004.</ref> sind wegen der Splittergefahr im Regelfall Metallstücke möglichst in Sprenggruben zu gesprengen.
Um im zivile Bereich die Verletzung von Menschen oder Beschädigung von Sachen zu vermeiden, ist bei der Metallsprengung auf die Lademengenberechnung, die Ladungsanbringung, den möglichen Streubereich, auf die Lage und den Einsatz der Zünder und im Hinblick auf den verwendet Sprengstoff, genauestens Bedacht zu nehmen.<ref name=Kappl /> Nach § 27 der Sprengarbeitenverordnung<ref>BGBl. II Nr. 358/2004.</ref> sind wegen der Splittergefahr im Regelfall Metallstücke möglichst in Sprenggruben zu sprengen.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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