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''Gefahrenbereich ist jener Bereich um eine Sprengstelle, innerhalb dessen eine Gefährdung von Personen und Sachen durch die Sprengung und deren Folgewirkungen zu erwarten ist''.<ref>§ 2 Abs. 3 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV),BGBl. II Nr. 358/2004.</ref> Der [[Streubereich (Sprengtechnik)|Streubereich]] hingegen ist Teil und in der Regel kleiner als der Gefahrenbereich. | ''Gefahrenbereich ist jener Bereich um eine Sprengstelle, innerhalb dessen eine Gefährdung von Personen und Sachen durch die Sprengung und deren Folgewirkungen zu erwarten ist''.<ref>§ 2 Abs. 3 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV),BGBl. II Nr. 358/2004.</ref> Im Gefahrenbereich können z. B. Erschütterungen, Druckwellen, Staub- oder Schwadenentwicklung und andere Folgewirkungen der Sprengung auftreten. Der [[Streubereich (Sprengtechnik)|Streubereich]] hingegen ist Teil und in der Regel kleiner als der Gefahrenbereich und umfasst den Bereich, in dem z. B. noch Steinflug auftreten kann. | ||
== Gefahrenbereich == | == Gefahrenbereich == |
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