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Am 14. Juli 2021 bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Sie würden sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen. Die Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle der COFAG, diese verteile aber aus Steuergeld „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten. Man wolle auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht bei der COFAG vom VfGH prüfen lassen.<ref>[https://orf.at/stories/3221004/ COFAG: Opposition wendet sich an VfGH], Webseite: orf.at vom 14. Juli 2021.</ref> Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Dezember 2021, dass die COFAG weder gegen Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation verstoße (G 233/2021 u.a.).<ref>[https://www.vfgh.gv.at/medien/COFAG.php COVID-19 Finanzierungsagentur ist verfassungskonform], Webseite: vfgh.gv.at vom 21. Dezember 2021 (Presseaussendung).</ref><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zu G 233/2021-17 vom 15. Dezember 2021], Webseite: vfgh.gv.at vom 15. Dezember 2021.</ref> Der Rechnungshof stellte hingegen dann in seinem Rohbericht vom August 2022 fest: „Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen“.<ref name=orf2022080901 /> | Am 14. Juli 2021 bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Sie würden sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen. Die Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle der COFAG, diese verteile aber aus Steuergeld „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten. Man wolle auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht bei der COFAG vom VfGH prüfen lassen.<ref>[https://orf.at/stories/3221004/ COFAG: Opposition wendet sich an VfGH], Webseite: orf.at vom 14. Juli 2021.</ref> Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Dezember 2021, dass die COFAG weder gegen Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation verstoße (G 233/2021 u.a.).<ref>[https://www.vfgh.gv.at/medien/COFAG.php COVID-19 Finanzierungsagentur ist verfassungskonform], Webseite: vfgh.gv.at vom 21. Dezember 2021 (Presseaussendung).</ref><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zu G 233/2021-17 vom 15. Dezember 2021], Webseite: vfgh.gv.at vom 15. Dezember 2021.</ref> Der Rechnungshof stellte hingegen dann in seinem Rohbericht vom August 2022 fest: „Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen“.<ref name=orf2022080901 /> | ||
=== Momentum Institut === | |||
Das der SPÖ nahe stehende [[w:Momentum Institut|Momentum Institut]] hat darauf hingewiesen, dass von der COFAG rund 21 Millionen Euro an Beratungshonorare bezahlt wurden, die bis heute als geheim eingestuft würden. Die Geschäftsführung der COFAG selbst sei mit knapp 20.000 Euro monatlich entlohnt worden. | |||
19 Milliarden Euro seien aus Steuergeld an Unternehmen ausbezahlt worden. Etliche Konzerne hätten dank der COVID-19-Hilfen, welche die österreichische Bundesregierung mit der Gießkanne ausschüttete, mehr Gewinn gemacht, als im Jahr vor der COVID-19-Krise. ÖVP-Finanzminister [[w:Magnus Brunner|Magnus Brunner]] würde immer noch von „Einzelfällen“ sprechen, während das Momentum Institut schon Anfang 2022 festgestellt habe, dass über zwei Drittel der ausgewerteten Unternehmen 2020 zu üppig gefördert wurden. 2021 seien es sogar knapp 85 Prozent der Unternehmen gewesen, die mehr Förderungen aus Steuergeld erhalten haben, als sie tatsächlich wegen der COVID-19-Restriktionen benötigten. Die Vermögenswerte der großen Unternehmen seien 2020 trotz rückläufiger Umsätze um 4,4 Prozent gestiegen – stärker als 2019 (also vor der COVID-19-Krise). Die Bankguthaben und Bargeldreserven seien in den großen Unternehmen sogar um 17,5 Prozent angestiegen, während die Einlagen der Unternehmen im kleinsten Fünftel der Unternehmen stagnierten oder sogar sanken. Daraus würde sich ableiten lassen, dass vor allem Großunternehmen von der COVID-19-Krise und den nicht zurückzuzahlenden COVID-19-Förderungen der österreichischen Bundesregierung aus Steuermitteln profitierten. Es sei auch unverständlich, warum diese COVID-19-Förderungen aus Steuergeld nicht mit Rückzahlungsverpflichtungen (Anmerkung: wie z. B. in Deustchland) versehen wurden oder eine Sondersteuer eingehoben wurde, als absehbar war, dass es zu Überförderungen gekommen ist.<ref>Barbara Blaha: [https://www.profil.at/meinung/koste-es-uns-was-es-wolle/402826279 Koste es (uns), was es wolle], Webseite: profil.at vom 20. März 2024.</ref> | |||
=== Rechnungshof === | === Rechnungshof === |
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