Anfechtungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ziel und Zweck des Gesetzes ==
== Ziel und Zweck des Gesetzes ==
Mit der Anfechtungsordnung konnten Rechtshandlungen oder auch Unterlassungen, die das Vermögen eines [[w:Schuldner|Schuldners]] betreffen, außerhalb eines [[w:Konkurs|Konkurses]] angefochten werden, um einem [[w:Gläubiger|Gläubiger]] das Vermögen des Schuldners zu erhalten. Solche Rechtshandlungen, die vom Schuldner aus Benachteiligungsabsicht oder wegen Vermögensverschleuderung vorgenommen wurden, konnten vom [[w:Bezirksgericht|Bezirksgericht]] als unwirksam erklärt werden.
Mit der Anfechtungsordnung konnten Rechtshandlungen oder auch Unterlassungen, die das Vermögen eines [[w:Schuldner|Schuldners]] betreffen, außerhalb eines [[w:Konkurs|Konkurses]] angefochten werden, um einem [[w:Gläubiger|Gläubiger]] das Vermögen des Schuldners zu erhalten. Solche Rechtshandlungen, die vom Schuldner aus Benachteiligungsabsicht oder wegen Vermögensverschleuderung vorgenommen wurden, konnten vom [[w:Bezirksgericht (Österreich)|Bezirksgericht]] als unwirksam erklärt werden.


Zweck der Anfechtungsordnung war daher,
Zweck der Anfechtungsordnung war daher,
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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Die Anfechtungsordnung wurde 1914 zusammen mit der Konkursordnung ([[w:Konkursordnung (Österreich)|KO]])<ref name=IRÄG>Aufgehoben durch das [[w:Insolvenzordnung (Österreich)|Insolvenzrechtsänderungsgesetz]] 2010.</ref>, einer Ausgleichsordnung ([[w:Ausgleichsordnung|AO]]) <ref name=IRÄG /> durch das Insolvenzrechtseinführungsgesetz (IEG) mit kaiserlicher Verordnung am 10. Dezember 1914 veröffentlicht und zum 1. Januar 1915 in Kraft gesetzt.
== Geschichte ==
Die Anfechtungsordnung wurde 1914 zusammen mit der Konkursordnung ([[w:Insolvenzrecht (Österreich) #Konkursverfahren|KO]])<ref name=IRÄG>Aufgehoben durch das [[w:Insolvenzordnung (Österreich)|Insolvenzrechtsänderungsgesetz]] 2010.</ref>, einer Ausgleichsordnung ([[w:Ausgleichsordnung|AO]]) <ref name=IRÄG /> durch das Insolvenzrechtseinführungsgesetz (IEG) mit kaiserlicher Verordnung am 10. Dezember 1914 veröffentlicht und zum 1. Januar 1915 in Kraft gesetzt.


Die Anfechtungsordnung wurde in den 106 Jahren des Bestehens bis zur Aufhebung am 30. Juni 2021 nur sechsmal geändert.<ref>BGBl. II Nr. 178/1934; BGBl. Nr. 240/1968; BGBl. I Nr. 8/2006; BGBl. I Nr. 75/2009; BGBl. I Nr. 29/2010; BGBl. I Nr. 86/2021.</ref> Eine Änderung entfällt in die Zeit vor 1945 und fünf Änderungen in die Zeit nach 1945, wobei alleine seit 2000 vier Änderungen vorgenommen wurden.
Die Anfechtungsordnung wurde in den 106 Jahren des Bestehens bis zur Aufhebung am 30. Juni 2021 nur sechsmal geändert.<ref>BGBl. II Nr. 178/1934; BGBl. Nr. 240/1968; BGBl. I Nr. 8/2006; BGBl. I Nr. 75/2009; BGBl. I Nr. 29/2010; BGBl. I Nr. 86/2021.</ref> Eine Änderung entfällt in die Zeit vor 1945 und fünf Änderungen in die Zeit nach 1945, wobei alleine seit 2000 vier Änderungen vorgenommen wurden.
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