10.485
Bearbeitungen
K (→Geschichte: Wikilink korr.) |
K (Wikilinks korr.) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Ziel und Zweck des Gesetzes == | == Ziel und Zweck des Gesetzes == | ||
Mit der Anfechtungsordnung konnten Rechtshandlungen oder auch Unterlassungen, die das Vermögen eines [[w:Schuldner|Schuldners]] betreffen, außerhalb eines [[w:Konkurs|Konkurses]] angefochten werden, um einem [[w:Gläubiger|Gläubiger]] das Vermögen des Schuldners zu erhalten. Solche Rechtshandlungen, die vom Schuldner aus Benachteiligungsabsicht oder wegen Vermögensverschleuderung vorgenommen wurden, konnten vom [[w:Bezirksgericht|Bezirksgericht]] als unwirksam erklärt werden. | Mit der Anfechtungsordnung konnten Rechtshandlungen oder auch Unterlassungen, die das Vermögen eines [[w:Schuldner|Schuldners]] betreffen, außerhalb eines [[w:Konkurs|Konkurses]] angefochten werden, um einem [[w:Gläubiger|Gläubiger]] das Vermögen des Schuldners zu erhalten. Solche Rechtshandlungen, die vom Schuldner aus Benachteiligungsabsicht oder wegen Vermögensverschleuderung vorgenommen wurden, konnten vom [[w:Bezirksgericht (Österreich)|Bezirksgericht]] als unwirksam erklärt werden. | ||
Zweck der Anfechtungsordnung war daher, | Zweck der Anfechtungsordnung war daher, | ||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Die Anfechtungsordnung wurde 1914 zusammen mit der Konkursordnung ([[w: | == Geschichte == | ||
Die Anfechtungsordnung wurde 1914 zusammen mit der Konkursordnung ([[w:Insolvenzrecht (Österreich) #Konkursverfahren|KO]])<ref name=IRÄG>Aufgehoben durch das [[w:Insolvenzordnung (Österreich)|Insolvenzrechtsänderungsgesetz]] 2010.</ref>, einer Ausgleichsordnung ([[w:Ausgleichsordnung|AO]]) <ref name=IRÄG /> durch das Insolvenzrechtseinführungsgesetz (IEG) mit kaiserlicher Verordnung am 10. Dezember 1914 veröffentlicht und zum 1. Januar 1915 in Kraft gesetzt. | |||
Die Anfechtungsordnung wurde in den 106 Jahren des Bestehens bis zur Aufhebung am 30. Juni 2021 nur sechsmal geändert.<ref>BGBl. II Nr. 178/1934; BGBl. Nr. 240/1968; BGBl. I Nr. 8/2006; BGBl. I Nr. 75/2009; BGBl. I Nr. 29/2010; BGBl. I Nr. 86/2021.</ref> Eine Änderung entfällt in die Zeit vor 1945 und fünf Änderungen in die Zeit nach 1945, wobei alleine seit 2000 vier Änderungen vorgenommen wurden. | Die Anfechtungsordnung wurde in den 106 Jahren des Bestehens bis zur Aufhebung am 30. Juni 2021 nur sechsmal geändert.<ref>BGBl. II Nr. 178/1934; BGBl. Nr. 240/1968; BGBl. I Nr. 8/2006; BGBl. I Nr. 75/2009; BGBl. I Nr. 29/2010; BGBl. I Nr. 86/2021.</ref> Eine Änderung entfällt in die Zeit vor 1945 und fünf Änderungen in die Zeit nach 1945, wobei alleine seit 2000 vier Änderungen vorgenommen wurden. |
Bearbeitungen