Baumhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Regierungsprogramm 2021 – 2024 ([[w:Bundesregierung Nehammer|ÖVP/Grüne-Regierung]]) wurde dazu festgehalten, das dieses Haftung für Bäume evaluiert und der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern verbessert werden soll. Dadurch sollten Bäume und Wälder erhalten und ein unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen verhindert werden.  
Im Regierungsprogramm 2021 – 2024 ([[w:Bundesregierung Nehammer|ÖVP/Grüne-Regierung]]) wurde dazu festgehalten, das dieses Haftung für Bäume evaluiert und der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern verbessert werden soll. Dadurch sollten Bäume und Wälder erhalten und ein unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen verhindert werden.  


Im Winter 2021 wurde vom [[w:Bundesministerium für Justiz|Bundesministerium für Justiz]] ein Entwurf für eines Haftungsrechts-Änderungsgesetzes 2023 herausgegeben, welches bereits die Einfügung neuer Haftungsbestimmung zu Schäden durch einen Baum (§ 1319b ABGB) vorsah. Der Gesetzentwurf wurde im Frühjahr und Sommer 2021 in einer ministeriellen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeindebundes, der Plattform „Baumkonvention“, betroffener Interessengruppen, der Kammern und Mitgliedern von Rechtsberufen diskutiert. Im November 2021 fand in Traunkirchen ein weiteres Symposium zur Sicherung von Bäumen statt, wodurch es zu weiteren Beiträgen kam.<ref>Stabentheiner/Wieser/Borkowski: ''Das zweite Symposium zur Baumsicherung und die Traunkirchener - Thesen'', ZVR 2022, 23.</ref> Nachdem weitere Änderungswünsche den Gesetzgebungsprozess verzögerten und erst auf einer Fachtagung im November 2023 eine Einigung erzielt wurde, konnte der abgeänderte Gesetzentwurf sodann dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeführt werden.<ref name=Zak2024>Johannes Stabentheiner, Christin Wieser: ''Gesetzliche Neuregelung der Haftung für Bäume – das Haftungsrechtsänderungsgesetz 2024'' in Zak 7/2024, S. 125.</ref>
Im Winter 2021 wurde vom [[w:Bundesministerium für Justiz|Bundesministerium für Justiz]] ein Entwurf für ein Haftungsrechts-Änderungsgesetzes 2023 herausgegeben, welches bereits die Einfügung neuer Haftungsbestimmung zu Schäden durch einen Baum (§ 1319b ABGB) vorsah. Der Gesetzentwurf wurde im Frühjahr und Sommer 2021 in einer ministeriellen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeindebundes, der Plattform „Baumkonvention“, betroffener Interessengruppen, der Kammern und Mitgliedern von Rechtsberufen diskutiert. Im November 2021 fand in Traunkirchen ein weiteres Symposium zur Sicherung von Bäumen statt, wodurch es zu weiteren Beiträgen kam.<ref>Stabentheiner/Wieser/Borkowski: ''Das zweite Symposium zur Baumsicherung und die Traunkirchener - Thesen'', ZVR 2022, 23.</ref> Nachdem weitere Änderungswünsche den Gesetzgebungsprozess verzögerten und erst auf einer Fachtagung im November 2023 eine Einigung erzielt wurde, konnte der abgeänderte Gesetzentwurf sodann dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeführt werden.<ref name=Zak2024>Johannes Stabentheiner, Christin Wieser: ''Gesetzliche Neuregelung der Haftung für Bäume – das Haftungsrechtsänderungsgesetz 2024'' in Zak 7/2024, S. 125.</ref>


== Baum ==
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