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Der österreichische Gesetzgeber fand es jedoch bis 2023 nicht notwendig, für Whistleblower einen Schutz einzuführen. Verspätet wurde im Februar 2023 die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft gesetzt<ref>Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG), BGBl. I Nr. 6/2023.</ref>, nachdem die [[w:Europäische Kommission|Europäische Kommission]] bereits ein [[w:Vertragsverletzungsverfahren|Vertragsverletzungsverfahren]] wegen verspäteter Umsetzung eingeleitet hatte (die Richtlinie hätte bis spätestens 17. Dezember 2021 umsetzen sein müssen).<ref>[https://orf.at/stories/3246950/ Österreich säumig bei Schutz von Whistleblowern], Webseite: orf.at vom 10. Februar 2022.</ref>
Der österreichische Gesetzgeber fand es jedoch bis 2023 nicht notwendig, für Whistleblower einen Schutz einzuführen. Verspätet wurde im Februar 2023 die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft gesetzt<ref>Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG), BGBl. I Nr. 6/2023.</ref>, nachdem die [[w:Europäische Kommission|Europäische Kommission]] bereits ein [[w:Vertragsverletzungsverfahren|Vertragsverletzungsverfahren]] wegen verspäteter Umsetzung eingeleitet hatte (die Richtlinie hätte bis spätestens 17. Dezember 2021 umsetzen sein müssen).<ref>[https://orf.at/stories/3246950/ Österreich säumig bei Schutz von Whistleblowern], Webseite: orf.at vom 10. Februar 2022.</ref>


Das im Februar 2023 in Kraft getretenen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde in Österreich sodann so ausgestaltet, dass Whistleblower in Österreich vor strafrechtlicher Verfolgung (siehe aber [[Kronzeuge (Österreich)|Kronzeuge]]) und vor Offenlegung ihrer persönlichen Daten <u>nicht</u> geschützt sind (siehe § 3 Abs. 6 Zif. 4 HSchG), somit der eigentliche Zweck, der Schutz der Hinweisgeber auch im  Strafverfahren, nicht erfüllt wird.
Das im Februar 2023 in Kraft getretenen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde in Österreich sodann so ausgestaltet, dass Whistleblower in Österreich vor strafrechtlicher Verfolgung (siehe aber [[Kronzeuge (Österreich)|Kronzeuge]]) und vor Offenlegung ihrer persönlichen Daten <u>nicht</u> geschützt sind (siehe § 3 Abs. 6 Zif. 4 HSchG), somit der eigentliche Zweck, der Schutz der Hinweisgeber auch im  Strafverfahren, nicht erfüllt wird. [[w:Verena Nussbaum|Verena Nussbaum]] ([[w:SPÖ|SPÖ]]) meinte zu diesem Gesetz: ''Dieses sei trotz der langen Verzögerung ein "Pfusch" geworden und enthalte einige "schwere Fehler"''. ''Man habe den Gestaltungsspielraum zu Gunsten der Unternehmen ausgeschöpft und nicht zu Gunsten der Hinweisgeber:innen''.<ref name=parlament />


== Whistleblower ==
== Whistleblower ==
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