Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[w:UN-Sanktion|Verstöße gegen UN-Sanktionen]]
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* [[w:Datenschutz|Datenmissbrauch]]  
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Regelmäßig betreffen solche illegalen geheimen Vorgänge die [[w:Politik|Politik]], [[w:Behörde|Verwaltungsbehörden]], die [[w:Justiz|Justiz]] und private bzw. öffentliche [[w:Unternehmen|Wirtschaftsunternehmen]].
Regelmäßig betreffen solche illegalen geheimen Vorgänge die [[w:Politik|Politik]], [[w:Behörde|Verwaltungsbehörden]], die [[w:Justiz|Justiz]] und private bzw. öffentliche [[w:Unternehmen|Wirtschaftsunternehmen]]. In den Geltungsbereich des HSchG fallen jedoch nur nur bestimmte Gesetzsverstöße, die ein Whistleblower bei der Hinweisgebermeldestelle aufzeigen bzw. melden darf (Beispiele):
* öffentliches Auftragswesen,
* Bereich der Finanzdienstleistungen,
* Verstöße gegen Umweltschutz oder
* Verkehrssicherheit oder
* Lebensmittel- und Produktsicherheit oder
* die öffentliche Gesundheit,
* den Datenschutz,
* Korruption oder den
* Missbrauch von EU-Fördergeldern.
Wer andere Rechtsverletzungen wie etwa
* systematische Arbeitszeitverletzungen,
* Lohndumping,
* gefährliche Arbeitsbedingungen,
* Untreue
* sexuelle Belästigung melden will kann dies bei den Hinweisgebermeldestellen <u>nicht</u> tun.<ref name=parlament2 />


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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