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* Rechtsanwaltskammern | * Rechtsanwaltskammern | ||
* Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | * Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | ||
Arbeitnehmer von Unternehmungen, die keine eigene Meldestelle haben bzw bei denen die Grenze von 50 Arbeitnehmern nicht erreicht wird, können sich | Arbeitnehmer von Unternehmungen, | ||
* die keine eigene Meldestelle haben bzw | |||
* bei denen die Grenze von 50 Arbeitnehmern nicht erreicht wird oder | |||
* bei denen keine freiwillige Hinweisgebermeldestelle eingerichtet ist, | |||
können sich direkt sich an eine externe Stelle wenden.<ref name=parlament /> | |||
''Konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der internen Meldestelle'' sind nicht vorgesehen. ''Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen gewährleistet sein. Das betrifft etwa ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen sowie die Möglichkeit zur unparteiischen Prüfung von Hinweisen auf ihre Stichhaltigkeit. Zudem muss die Vertraulichkeit der Identität sowohl von Hinweisgeber:innen als auch von Dritten, die in Meldungen erwähnt werden, gewahrt werden können''.<ref name=parlament /> | ''Konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der internen Meldestelle'' sind nicht vorgesehen. ''Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen gewährleistet sein. Das betrifft etwa ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen sowie die Möglichkeit zur unparteiischen Prüfung von Hinweisen auf ihre Stichhaltigkeit. Zudem muss die Vertraulichkeit der Identität sowohl von Hinweisgeber:innen als auch von Dritten, die in Meldungen erwähnt werden, gewahrt werden können''.<ref name=parlament /> |
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