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Einige Gemeinden in Vorarlberg geben den pflegbedürftigen Gemeindebürgern für die Inanspruchnahme der ''Pflegeauszeit in den Bergen'' eine Unterstützung bis zu 50 % der Aufenthaltskosten, andere nicht. | Einige Gemeinden in Vorarlberg geben den pflegbedürftigen Gemeindebürgern für die Inanspruchnahme der ''Pflegeauszeit in den Bergen'' eine Unterstützung bis zu 50 % der Aufenthaltskosten, andere nicht. | ||
Wie bei den öffentlichen Angeboten werden bei der Pflegeauszeit in den Bergen 80 Prozent des laufenden Einkommens, das Pflegegeld (abzüglich 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3) zur Berechnung | Wie bei den öffentlichen Angeboten werden bei der Pflegeauszeit in den Bergen 80 Prozent des laufenden Einkommens, das Pflegegeld (abzüglich 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3) zur Berechnung des Kostenersatzes zu Grunde gelegt. Bezahlt die Wohnsitzgemeinde einen Zuschuss, wird dieser angerechnet. | ||
Die Restkosten können von der Volkshilfe Vorarlberg bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen werden. Dafür ist Voraussetzung, dass die betreute Person, an oder unter der Armutsgrenze lebt. <ref name=folder /><ref>[https://vorarlberg.at/-/kurzzeitpflege Kurzzeitpflege], Webseite: vorarlberg.at, abgerufen am 12. Juli 2024.</ref> | Die Restkosten können von der Volkshilfe Vorarlberg bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen werden. Dafür ist Voraussetzung, dass die betreute Person, an oder unter der Armutsgrenze lebt. <ref name=folder /><ref>[https://vorarlberg.at/-/kurzzeitpflege Kurzzeitpflege], Webseite: vorarlberg.at, abgerufen am 12. Juli 2024.</ref> |
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