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Das Sammeln von Wildholz in Gewässern hatte z. B. in [[Vorarlberg]], wie in vielen anderen Gebieten, eine lange Tradition. So wurde auch der Hauptfluss des [[w:Bregenzerwald|Bregenzerwalds]], die [[w:Bregenzer Ach|Bregenzer Ache]], samt den Nebengewässern und der Bodensee dafür genutzt. Wildholz durfte und darf bis heute von Jedermann aus öffentlichen Gewässern und dem Bodensee entnommen und gesammelt werden. In der Vergangenheit war es immer wieder problematisch, wenn anstelle von Wildholz [[Holztrift an der Bregenzerach|getriftetes]] Holz mit [[Holzfällersprache in Vorarlberg|Schlagmalen]] an der Stirnseite oder mit Schwartenmale (an der Längsseite des Stammes) entnommen wurde, das nicht herrenlos war. Diesbezüglich wurden immer wieder Beschwerden gegen Wildholzsammler bei der Behörde in Vorarlberg eingebracht.<ref>Egon Sinz: ''Kennelbach'', ''Die Geschichte einer Industriegemeinde'', herausgegeben von der Gemeinde Kennelbach, Kennelbach 1987, S. 60 ff.</ref> Das Sammeln von Wildholz für die Brennholzgewinnung verlor im 20. Jahrhundert stark an Bedeutung. | Das Sammeln von Wildholz in Gewässern hatte z. B. in [[Vorarlberg]], wie in vielen anderen Gebieten, eine lange Tradition. So wurde auch der Hauptfluss des [[w:Bregenzerwald|Bregenzerwalds]], die [[w:Bregenzer Ach|Bregenzer Ache]], samt den Nebengewässern und der Bodensee seit Alters her dafür genutzt. Wildholz durfte und darf bis heute von Jedermann aus öffentlichen Gewässern und dem Bodensee entnommen und gesammelt werden. In der Vergangenheit war es immer wieder problematisch, wenn anstelle von Wildholz [[Holztrift an der Bregenzerach|getriftetes]] Holz mit [[Holzfällersprache in Vorarlberg|Schlagmalen]] an der Stirnseite oder mit Schwartenmale (an der Längsseite des Stammes) entnommen wurde, das nicht herrenlos war. Diesbezüglich wurden immer wieder Beschwerden gegen Wildholzsammler bei der Behörde in Vorarlberg eingebracht.<ref>Egon Sinz: ''Kennelbach'', ''Die Geschichte einer Industriegemeinde'', herausgegeben von der Gemeinde Kennelbach, Kennelbach 1987, S. 60 ff.</ref> Das Sammeln von Wildholz für die Brennholzgewinnung verlor im 20. Jahrhundert stark an Bedeutung. | ||
Hingegen ist die Entnahme von Wildholz aus Wäldern ohne Zustimmung des Eigentümers oder Genehmigung der jeweiligen Gemeinde nicht zulässig. | Hingegen ist die Entnahme von Wildholz aus Wäldern ohne Zustimmung des Eigentümers oder Genehmigung der jeweiligen Gemeinde nicht zulässig. |
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