ÖsterreichWiki:Löschkandidat/Ottokar Tesar: Unterschied zwischen den Versionen
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ÖsterreichWiki:Löschkandidat/Ottokar Tesar (Quelltext anzeigen)
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Er [[promoviert]]e an der [[Deutsche Universität Prag|Deutschen Universität Prag]]. Er war ein Schüler von [[Hans Gustav Adolf Gross]] und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei [[Franz von Liszt]] am kriminalistischen Seminar der [[Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin]]. 1908 [[Habilitation|habilitierte]] Tesar an der prager Universität und wurde er in [[Prag]] [[Privatdozent]]. In seiner Habilitationsschrift ''Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens'' vertrat er die Ansicht, dass man am Verbrechen die antisoziale Gesinnung des Verbrechers erkennen könne.<ref name="130. Geburtstag">[https://criminologia.de/2011/12/ottokar-tesar-130-geburtstag/ ''Ottokar Tesar (130. Geburtstag)''], [[Criminologia]] vom 31. Dezember 2011</ref> Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der [[Universität Wien]]. 1920 erging an ihn ein Ruf als außerordentlicher [[Professor]] nach [[Königsberg in Preußen]], wo er im selben Jahr ordentlicher Professor wurde. Ab 1935 war er Professor in [[Hamburg]] für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie. Ab 1936 war er Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. 1937 beantragte Tesar die Aufnahme in die [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSdAP]] und begann an der von [[Emil Helfferich]] und [[Curt Rothenberger]] initiierten ''forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft'' regelmäßig teilzunehmen.<ref name="130. Geburtstag"/> Er wurde 1940 in die Partei aufgenommen und war 1940 bis 1942 Dekan.<ref name="Uni">[https://www.hpk.uni-hamburg.de/resolve/id/cph_person_00000411 ''Tesar, Ottokar''] auf der Website der Universität Hamburg</ref> Bei dem Philosophen-Kongreß 1947 in Garmisch-Partenkirchen vertrat er die Auffassung, | Er [[promoviert]]e an der [[Deutsche Universität Prag|Deutschen Universität Prag]]. Er war ein Schüler von [[Hans Gustav Adolf Gross]] und arbeitete nach Abschluss seiner Universitätsstudien bei [[Franz von Liszt]] am kriminalistischen Seminar der [[Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin]]. 1908 [[Habilitation|habilitierte]] Tesar an der prager Universität und wurde er in [[Prag]] [[Privatdozent]]. In seiner Habilitationsschrift ''Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens'' vertrat er die Ansicht, dass man am Verbrechen die antisoziale Gesinnung des Verbrechers erkennen könne.<ref name="130. Geburtstag">[https://criminologia.de/2011/12/ottokar-tesar-130-geburtstag/ ''Ottokar Tesar (130. Geburtstag)''], [[Criminologia]] vom 31. Dezember 2011</ref> Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], in dem Tesar als Artillerieoffizier in der österreichischen Armee diente, war er als Ratssekretär beim österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Gleichzeitig lehrte er an der [[Universität Wien]]. 1920 erging an ihn ein Ruf als außerordentlicher [[Professor]] nach [[Königsberg in Preußen]], wo er im selben Jahr ordentlicher Professor wurde. Ab 1935 war er Professor in [[Hamburg]] für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie. Ab 1936 war er Direktor des dortigen Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. 1937 beantragte Tesar die Aufnahme in die [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSdAP]] und begann an der von [[Emil Helfferich]] und [[Curt Rothenberger]] initiierten ''forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft'' regelmäßig teilzunehmen.<ref name="130. Geburtstag"/> Er wurde 1940 in die Partei aufgenommen und war 1940 bis 1942 Dekan.<ref name="Uni">[https://www.hpk.uni-hamburg.de/resolve/id/cph_person_00000411 ''Tesar, Ottokar''] auf der Website der Universität Hamburg</ref> Bei dem Philosophen-Kongreß 1947 in [[Garmisch-Partenkirchen]] vertrat er die Auffassung, dass Recht nur jenseits des [[Rechtspositivismus]] [[Ontologie|ontologisch]] verstanden werden könne, da nun Personen für Verbrechen verurteilte würden, die zur Tatbegehung noch keine Straftaten gewesen seien.<ref>Heinz-L. Matzat: ''Philosophen-Kongreß 1947 in Garmisch-Partenkirche'', [[Zeitschrift für philosophische Forschung]], Band 2, Heft 2/3 (1948), S. 382-394 (S. 387) [https://www.jstor.org/stable/20480195 Jestor]</ref> Er wurde nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Weltkrieg]] 1949 Direktor des Seminars für Rechtsphilosophie. | ||
1950 wurde Tesar [[Emeritus|emeritiert]].<ref name="Uni"/> | 1950 wurde Tesar [[Emeritus|emeritiert]].<ref name="Uni"/> | ||